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Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 01.03.2016

Lauf­zeit­verlängerung

Anleger der eno energy GmbH sollen über Ver­längerung der Laufzeit ihrer Anleihe abstimmen

Die Laufzeit soll um drei Jahre verlängert werden

Die eno energy GmbH möchte die Laufzeit ihrer Anleihe um drei Jahre bis Juni 2019 verlängern. Darüber sollen die Anleger bei einer Gläubiger­versammlung am 25. Februar abstimmen.

Unternehmen möchte Laufzeit der Anleihe verlängern statt die geplante Rückzahlung vorzunehmen

Die eno energy GmbH mit Hauptsitz in Rerik und Rostock projektiert Wind­kraft­anlagen. Im Jahr 2011 hat das Unternehmen eine Anleihe (WKN A1H3V5 / ISIN DE000A1H3V53) mit einem Emissions­volumen bis zu 25 Millionen Euro begeben. Bei einer Laufzeit von fünf Jahren ist die Anleihe mit 7,375 p.a. verzinst. Am 30. Juni 2016 steht nicht nur die Zinszahlung, sondern auch die Rück­zahlung der Anleihe an. Das Unternehmen möchte allerdings die Anleihe­bedingungen ändern und bei einem gleichbleibenden Zinskupon die Laufzeit bis Juni 2019 verlängern. Nach Angaben der eno energy GmbH sind die geplanten Änderungen der Anleihe­bedingungen Teil eines neuen Finanzierungs­konzepts der Unternehmens­gruppe, um den Wachstums­kurs fortzusetzen.

Da eine Abstimmung ohne Versammlung über die Änderung der Anleihe­bedingungen im vergangenen Jahr nicht beschussfähig war, werden die Anleger jetzt ins Ostseebad Rerik zur Gläubiger­versammlung eingeladen.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Anleger sollten sich genau über die Hintergründe der geplanten Lauf­zeit­verlängerung informieren. Denn mit einer Ver­längerung der Laufzeit steigt auch das Risiko der investierten Anleger. Die jüngere Vergangenheit zeigt, dass Mittel­stands­anleihen auch immer wieder von einem Ausfall bedroht sein können und Anleger hohe finanzielle Verluste erleiden. Unabhängig vom Abstimmungs­ergebnis sollten die rechtlichen Möglichkeiten genau geprüft werden, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein und auf möglicher­weise auftretende Probleme bei den Zins­zahlungen oder der Rück­zahlung der Anleihe reagieren zu können.

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