Targobank versucht Rechtsprechung zu umgehen und nennt die Darlehensverträge jetzt Individualkredit
Mit der Einführung des einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrages hatte die Targobank, nachdem ab den Jahren 2011/2012 immer mehr Gerichte die vormals erhobene Bearbeitungsgebühr in Darlehensverträgen für unzulässig erachtet haben, diese Rechtsprechung zu umgehen versucht, indem sie den „wie für mich gemacht“-Kredit entwarf, welchen sie Individualkredit nennt. Dort schrieb sie in die Verträge, dass der laufzeitunabhängige Individualbeitrag für die angeblich besonderen Leistungen des Kredits anfällt.
Letztlich entsprach dieser Individualbeitrag jedoch nach unserer Auffassung den vom Bundesgerichtshof als unzulässig erklärten Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen.
Tendenz der Rechtsprechung hat sich zu Gunsten der Verbraucher entwickelt
Nachdem sich die Gerichte anfänglich in der Beurteilung noch uneins waren, hat sich die Tendenz der Rechtsprechung im letzten Jahr klar zu Gunsten der Verbraucher entwickelt, was in Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf, zu Gunsten der geschädigten Verbraucher, gipfelte.
Viele Verbraucherrechtler waren davon ausgegangen, dass nun die Targobank Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg gehen und den Kunden das Geld zurückerstatten würde.
Targobank lehnt Rückzahlung des Individualbeitrags weiterhin ab
Doch weit gefehlt: Die Targobank lehnt weiterhin die Rückzahlungen ab und behauptet tatsächlich in ihren Ablehnungsschreiben:
„Hier vorliegende Gerichtsurteile bestätigen ausdrücklich und wiederholt die Zulässigkeit des Individualbeitrags. Einzelne anderslautende Entscheidungen ändern nichts an der nach unserer Auffassung gegebenen rechtlichen Zulässigkeit des Individualbeitrags.“
Somit klagen wir weiterhin gegen die Targobank. Und das erfolgreich!
So erreichte uns dieser Tage ein weiterer Hinweisbeschluss des Amtsgerichts Düsseldorf, dass dieses sich der Auffassung des Landgerichts Düsseldorf anschließt, den Individualbeitrag als unzulässig ansieht und der Klage stattgeben wird.
Targobank-Kunden sollten ihre Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen
Daher sollten sich Targobank-Kunden, welche von der Targobank eine Ablehnung der Rückforderung des Individualbeitrages erhalten haben, keinesfalls von den Schreiben der Targobank und den behaupteten wiederholten Bestätigungen der Zulässigkeit abschrecken lassen, sondern uns mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen.
Den Musterbrief zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche finden Sie hier.
Wenn die Targobank nicht in der geforderten Frist zahlt, dann melden Sie sich bei uns. Wir helfen gerne!