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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 15.07.2016

Insolvenz

Anwalt: KTG Agrar SE Insolvenz trifft alle Anleger – BRÜLLMANN Rechts­anwälte haben eine Interessen­gemeinschaft für Anleger gegründet

Amtsgericht Hamburg hat dem Antrag auf ein Insolvenz­verfahren in Eigen­verwaltung zugestimmt

Es war schon fast eine Pleite mit Ansage: Am 5. Juli 2016, einen Tag bevor die Zinsen in Höhe von ca. 18 Millionen Euro für die Mittel­stands­anleihe Biowert­papier II spätestens fällig gewesen wären, stellte die KTG Agrar SE Insolvenz­antrag. Das Amtsgericht Hamburg hat dem Antrag auf ein Insolvenz­verfahren in Eigen­verwaltung zugestimmt.

Anleger droht der Totalverlust ihrer Investitionen

„Nach dem Insolvenz­antrag geht es um mehr als eine ausbleibende Zinszahlung. Nun müssen die Anleger um ihre gesamte Investition bangen. Das gilt auch für die Anleger der Mittel­stands­anleihe Biowert­papier III und die Aktionäre“, sagt Rechtanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechts­anwälte. Alleine durch die beiden Anleihen stehen insgesamt 342 Millionen Euro Anleger­gelder im Feuer.

Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung ist genehmigt

Wie das Agrar­unternehmen in Hamburg mitteilte, soll die Insolvenz in Eigen­verwaltung mit dem Ziel einer zukunfts­trächtigen Restrukturierung durch­geführt werden. Dabei sollen auch die Gläubiger eng eingebunden werden. „Mit anderen Worten heißt das auch, dass das alte Management weiter im Amt bleibt. Also die Personen, die für die wirtschaftlichen Schwierig­keiten verantwortlich sind und die zuletzt nicht gerade mit einer transparenten Informations­politik geglänzt haben. Unterstützt werden sie in ihren Sanierungs­bemühungen von einem vorläufigen Sachwalter. Ob eine nachhaltige Sanierung des angeschlagenen Agrar­unternehmens gelingen kann, ist völlig ungewiss. Am Ende kann ebenso das reguläre Insolvenz­verfahren stehen“, so Rechtanwalt Hitzler.

Anleger müssen sich an Sanierung beteiligen

Üblicherweise sollen die Anleger in solchen Fällen aber ihren Teil zur Sanierung beitragen. So wären beispiels­weise im Oktober die Zinsen für die Anleihe Biowert­papier III fällig. Im Juni 2017 steht die Anleihe Biowert­papier II zur Rück­zahlung an – 250 Millionen Euro wären dann fällig. „Aus heutiger Sicht ist es sehr unwahrscheinlich, dass die KTG Agrar SE das leisten kann. Es werden voraussichtlich Forderungen wie Zins­stundung, Senkung des Zinskupons oder Ver­längerung der Laufzeit auf die Anleger zukommen. Alles verbunden mit dem Risiko, dass die Sanierung am Ende doch nicht gelingt“, sagt Rechtsanwalt Hitzler.

Brüllmann Rechtsanwälte hat Interessengemeinschaft für Anleger gegründet

Für die Anleger gibt es in der schwierigen Situation viele Fragen. Etwa ob die Anleihe außer­ordentlich gekündigt werden sollte oder welche anderen rechtlichen Möglichkeiten geltend gemacht werden können, um die finanziellen Verluste abzuwenden. Um die Interessen der Anleger zu bündeln und aus einer Position der Stärke agieren zu können, hat BRÜLLMANN Rechts­anwälte eine Interessen­gemeinschaft für Anleger gegründet. Anleger können sich kostenlos anmelden.

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