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Verjährungsverzicht ist nur eine Empfehlung
Zu beachten ist, dass es sich hier nur um eine Empfehlung an die Vertragspartner handelt. Der tatsächliche Verjährungsverzicht ist in jedem konkreten Einzelfall von dem jeweils zuständigen Vertragshändler einzuholen.
Für Sie bedeutet das: Auch wenn die Gewährleistungsansprüche für ihr Fahrzeug abgelaufen sind: Schreiben Sie Ihren Vertragshändler an und drängen Sie darauf, dass dieser der Empfehlung der Volkswagen AG nachkommt und den Verjährungsverzicht erklärt.