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Bankrecht und Verbraucherrecht | 10.11.2020

Widerruf-Auto­finanzierung

BGH ebnet Weg für Widerrufs­joker

Widerruf von Auto­finanzierungen weiterhin möglich

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Der Widerruf von Auto­finanzierungen ist weiterhin möglich. Das wird nach einem beachtens­werten, bisher noch unveröffentlichtem Urteil des Bundes­gerichts­hofs deutlich (Az.: XI ZR 525/19).

Der BGH entschied mit Urteil vom 27. September 2020, dass ein Darlehens­vertrag wirksam widerrufen werden kann, wenn die Bank bei der Widerrufs­belehrung vom gesetzlichen Muster abgewichen ist.

Widerruf bei Abweichung von gesetzliche Mustervorlage möglich

Der BGH hatte im Frühjahr entschieden, dass Banken sich auf Muster­schutz berufen können, wenn sie sich an die gesetzliche Muster­vorlage halten. Weichen die Banken allerdings vom gesetzlichen Muster ab und nehmen Änderungen vor, öffnet sich die Tür für den Widerruf.

Der Fall: Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

So war es in dem Fall, den der BGH aktuell zu entscheiden hatte. Der Verbraucher hatte ein Darlehen zur Auto­finanzierung mit der FCA Bank geschlossen und später widerrufen. Der BGH hat das Urteil zwar bisher nicht veröffentlicht. Soweit bekannt wurde, ging es aber um Angaben zu einem Kredit­schutz­brief bzw. Restschuld­versicherung. Demnach hat die Bank in ihren Wider­rufs­informationen offenbar darauf hingewiesen, dass der Widerruf des Kredit­vertrags gleich­zeitig auch zum Widerruf der weiteren verbundenen Verträge wie eines Kredit­schutz­briefes führt. Solche Verträge hatte der Kläger allerdings nicht abgeschlossen. Die Widerrufs­belehrung war damit fehlerhaft und der Widerruf auch lange nach Vertrags­schluss noch möglich, weil die Wider­rufs­frist durch den Fehler der Bank nicht in Lauf gesetzt wurde.

Viele Autokredite widerrufbar

Banken bieten mit dem Darlehens­vertrag häufig noch den Abschluss einer Restschuld­versicherung, eines Schutz­briefes oder ähnliches an. Diese werden oft selbst dann in der Widerrufs­belehrung aufgeführt, wenn der Verbraucher sie gar nicht abgeschlossen hat. Damit wird die Widerrufs­belehrung insgesamt fehlerhaft, weil sie vom gesetzlichen Muster abweicht. „Folge ist, dass der Kredit­vertrag immer noch widerrufen werden kann. Neben der FCA Bank sind auch anderen Banken vergleichbare Fehler, die zum Widerruf berechtigen, unterlaufen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Rechtsanwalt Dr. Gasser hat schon zahlreiche Verbraucher beim Widerruf von Kredit­verträgen vertreten. Er weist darauf hin, dass eine weitere Klausel in vielen Darlehens­verträgen strittig ist: „Laut Gesetz ist vorgesehen, dass die Bank auch zutreffende Angaben zu den verlangten Kredit­sicherheiten machen muss, damit die Wider­rufs­frist in Lauf gesetzt wird. Tatsächlich sind diese Angaben aber oft unzutreffend.“

Widerruf des Kreditvertrages und Rückabwicklung des Kaufvertrages

Da es sich bei Auto­finanzierungen häufig um sog. verbundene Verträge handelt, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kredit­vertrag, sondern auch der Kaufvertrag rück­abgewickelt. Das Auto geht dann an die Bank und der Verbraucher bekommt sein Geld zurück. Ob er sich eine Nutzugs­entschädigung anrechnen lassen muss, ist umstritten.

Widerruf gilt auch für von Abgasskandal betroffene Fahrzeuge

„Der Widerrufs­joker ist damit auch bei Fahrzeugen, die vom Abgas­skandal betroffen sind oder denen Fahrverbote drohen, eine interessante Möglichkeit den Kaufvertrag rückabzuwickeln“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Eine Betroffenheit des Fahrzeugs von Abgas­manipulationen ist aber keine Voraussetzung für den Widerruf. Entscheidend ist der Fehler der Bank.

Mehr Informationen zum Kreditwiderruf

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