Unternehmen muss das investierte Kapital an die Anleger zurückzahlen
Für die Anleger stellt sich nun die Frage, ob sie ihr investiertes Kapital tatsächlich in Kürze zurückerhalten. Denn dazu müsste die Peseus Invest und Vermögen AG auch über ausreichend liquide Mittel verfügen. Sollte das nicht der Fall sein, kann auch die Insolvenz des Unternehmens drohen. Das würde für die Anleger voraussichtlich finanzielle Verluste bedeuten.
Rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Kreutzer aus München:
Sobald der BaFin-Bescheid rechtskräftig ist, haben die Anleger Anspruch auf Rückzahlung ihres investierten Kapitals. Sollte es dabei zu Schwierigkeiten bzw. Verzögerungen kommen, können entsprechende rechtliche Mittel eingelegt werden. Sollte die Peseus Invest und Vermögen AG dann nicht zur Rückzahlung der Gelder in der Lage sein, kann es zur Insolvenz kommen. Auch dann haben die Anleger Möglichkeiten. Neben der Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter können dann auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.