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Arbeitsrecht | 12.02.2018

Sozialabgaben

Beitrags­forderungen der Sozial­kassen: BAG weist Klage gegen selbständigen Schornstein­feger­meister ohne Arbeit­nehmer ab

Keine Beitrags­pflicht in Ausbildungs­kosten­ausgleichs­kasse für Betriebe ohne Arbeit­nehmer

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Meides

Das Bundes­arbeits­gericht hat sich wieder einmal mit den Beitrags­forderungen der Sozial­kassen befasst – und eine für Betriebe ohne Beschäftigte (sogenannte Solo-Selbst­ständige) erfreuliche Entscheidung getroffen (Urteil vom 31. Januar 2018 – 10 AZR 279/16).

Die Ausbildungs­kosten­ausgleichs­kasse (AKS) der Schornstein­feger hatte geklagt, und zwar u.a. gegen einen selbstständigen Schornstein­feger­meister ohne Arbeit­nehmer. Es ging um Auskunft für das Jahr 2012 und um die Zahlung von Beiträgen für die Jahre 2013 und 2014.

Betrieb ohne Beschäftigte gilt nicht als Arbeitgeber

Die AKS sah in dem Schornstein­feger, obwohl er einen Betrieb ohne Beschäftigte hatte, einen Arbeitgeber im tarif­rechtlichen Sinne. Der Schornstein­feger sah das grund­sätzlich anders. Er argumentierte u.a., dass es bei ihm jedenfalls an der Arbeit­geber­eigenschaft fehle. Er nahm dazu Bezug auf einen Beschluss des 9. Senats des BAG vom 1. August 2017 (9 AZB 45/17), demzufolge die Arbeits­gerichte für Forderungen der SOKA-Bau auf Mindest­beitrag Berufs­bildung nicht zuständig sind. Die Begründung des BAG war seinerzeit schon, dass ein Betrieb ohne Beschäftigte kein Arbeitgeber ist.

BAG erklärt Regelung im Tarifvertrag der Schornsteinfeger für unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht folgte der Argumentation des solo­selbständigen Schorn­steinfegers: Die entsprechende Regelung im Tarif­vertrag der Schornstein­feger (TV AKS 2012) ist unwirksam, soweit Betriebe ohne Arbeit­nehmer Beiträge an die AKS zahlen müssen. Für diese Regelung werde die Arbeit­geber­eigenschaft benötigt, die bei einem Betrieb ohne Beschäftigte gerade nicht besteht. Daher haben die Tarif­vertrags­parteien durch diese Regelung ihre tarifliche Regelungs­macht überschritten.

Das Urteil und die Folgen für die Sozialkassen Bau (SOKA-Bau)

Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann direkt auf die Verhältnisse des Tarif­vertrags über das Sozial­kassen­verfahren im Baugewerbe bezüglich des Mindest­beitrags für die Berufs­bildung übertragen werden, soweit dadurch Beitrags­forderungen gegenüber Betrieben ohne Beschäftigte (Solo­selbständige) im Baugewerbe begründet werden sollen. Es ist damit letzt­instanzlich geklärt, dass die Mindest­beitrags­forderungen für Berufs­bildung der SOKA-Bau gegenüber solo­selbständigen in den Tarif­verträgen VTV 2015 und dem aktuell gültigen VTV 2016 im Baugewerbe unwirksam sind.

Fachanwalt Meides hilft Ihnen weiter

Rechtsanwalt Dr. Peter Meides befasst sich seit Jahrzehnten mit der Rechtslage rund um Forderungen der Sozial­kassen. Als Fachanwalt für Arbeits­recht kann er Ihnen schnell sagen, wie die Aussichten in Ihrem Fall aussehen.

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