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Vertragsrecht | 18.05.2020

Branchen­buch­abzocke

“Bürger Info Folder”: Promowerk GmbH stellt Rechnung wegen Anzeigen­auftrags

Abgerechnet wird ein Betrag von über 1.300,00 Euro je Auflage

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Promowerk GmbH tritt als Abwicklerin von Anzeigenaufträgen auf. Mit dem Hinweis, dass mit einer Agentur namens SGM PR Reklam ein Vertrag über eine Werbe­anzeige in einem “Bürger-Informations-Folder” zustande gekommen sein soll, stellt die Promowerk GmbH Rechnungen. Betroffene werden wohl nach zunächst telefonischer Kontakt­aufnahme ein Formular der SGM PR Reklam erhalten und dieses unter­schrieben haben.

Anschrift der Promowerk GmbH

Die Promowerk GmbH hat folgende Anschrift:

Promowerk GmbH

Hünefeldstraße 2

42285 Wuppertal

Ein Herr Johannes Ternes ist Geschäfts­führer des Unternehmens.

Anschrift der SGM PR Reklam

Die SGM PR Reklam firmiert unter folgender Adresse:

SGM PR Reklam

9209/1 Sok. No. 7

Karabaglar, Türkei

Ein Geschäfts­führer wird nicht benannt. Es ist ohnehin fraglich, ob es die Agentur überhaupt gibt.

Vertragsformular der SGM PR REKLAM

Das Formular der SGM PR Reklam enthält fettgedruckt den Betreff “Druckobjekt: Bürger Info Folder” und “Anzeigenofferte / Faxbestätigung”. Zudem ist prominent eine Anzeigenvorlage abgedruckt. Darüber hinaus befindet sich viel Kleingedrucktes auf dem Formular. In diesem befinden sich die wirklich wichtigen Informationen. So ist darin zu lesen, dass mit Unter­zeichnung des Formulars ein Vertrag über eine Werbe­anzeige in dem Werbeobjekt “Bürger-Informations-Folder” zu­stande­kommen soll. Der Vertrag hat eine Mindest­lauf­zeit von einem Jahr. In dieser Zeit soll die Werbe­broschüre dreimal ausgeliefert werden. Dabei ist jede einzelne Auflage kosten­pflichtig.

Rechnung der Promowerk GmbH

Wer das Formular der SGM PR Reklam unter­schrieben hat, erhält nachfolgend eine “Rechnung und Auftrags­bestätigung” sowie den Korrekturabzug zum Anzeigen­vertrag von der Promowerk GmbH. Abgerechnet wird regelmäßig ein Betrag von über 1.300,00 Euro, wobei zu beachten ist, dass dies der Preis für jede der drei Auflagen ist. Der Betroffene erhält also insgesamt dreimal eine Rechnung in dieser Höhe. Wird der Anzeigen­vertrag zudem nicht drei Monate vor Ende des Vertrags­schlusses schriftlich gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr und somit um weitere drei Auflagen. Die Kosten können demnach noch höher ausfallen.

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