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Vertragsrecht | 04.01.2022

Branchen­buch­abzocke

City Inkasso GmbH in Sachen Deutsches Online­portal tätig

Anwaltliche Hilfe gegen Schreiben der City Inkasso GmbH

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Pro Werbe & Marketing GmbH beauftragt City Inkasso GmbH

Die Pro Werbe & Marketing GmbH betreibt das Branchen­verzeichnis “Deutsches Online­portal”, welches unter www.deutsches­onlineportal.de zu finden ist. Um an Kunden für das Verzeichnis zu gelangen, ruft die Pro Werbe & Marketing GmbH Gewerbe­treibende und Frei­berufler an, um diese zur Zustimmung einer Gesprächs­aufzeichnung zu bewegen. Ziel dessen ist der Mitschnitt des Wortes “ja”, um nachfolgend eine Rechnung stellen zu können. Wer sich anschließend weigert, die Rechnung zu bezahlen, wird es mit der City Inkasso GmbH zu tun bekommen. Das Inkasso­büro wird nämlich von der Pro Werbe & Marketing GmbH bei hartnäckigen Zahlungsv­erweigerern mit dem weiteren Zahlungs­einzug beauftragt.

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Wir kämpfen für Ihr Recht

Wer eine Zahlungs­aufforderung der City Inkasso GmbH im Auftrag der Pro Werbe & Marketing GmbH erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Haupt­beitrag zur City Inkasso GmbH und zur Pro Werbe & Marketing GmbH.

Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschland­weit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.) an.

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