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Schadensersatzrecht | 14.01.2020

Abgas­skandal

Daimler-Aktionäre klagen auf Schaden­ersatz

Aktionäre wollen rund 900 Mio. Euro für Kursv­erluste bei der Daimler-Aktie

Den Einsatz unzulässiger Abschalt­einrichtungen bei der Abgas­reinigung hat die Daimler AG stets bestritten. Auch nach Bekannt­werden des VW-Abgas­skandals im Herbst 2015 wurden Abgas­manipulationen bei Mercedes-Fahrzeugen ausgeschlossen.

Diese Haltung könnte zum Bumerang werden. Nicht nur geschädigte Verbraucher klagen nach diversen Rückrufen für verschiedene Mercedes-Diesel inzwischen auf Schadens­ersatz, sondern auch Anleger und Investoren machen ihre Schadens­ansprüche wegen Kurs­verlusten der Daimler-Aktie im Zusammenhang mit dem Abgas­skandal geltend.

Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz auch gegen Daimler

Private und institutionelle Investoren haben Ende 2019 Schadens­ersatz­klagen am Landgericht Stuttgart eingereicht. Die Summe ihrer Forderungen beläuft sich auf knapp 900 Millionen Euro und könnte noch deutlich steigen, wenn weitere Klagen hinzukommen. Voraussichtlich wird am OLG Stuttgart noch in diesem Jahr ein Muster­verfahren nach dem Kapital­anleger-Muster­verfahrens­gesetz (KapMuG) gegen Daimler eröffnet. Einen entsprechenden Antrag hat das LG Stuttgart bereits als zulässig erachtet.

Hintergrund der Schadensersatzklagen

Hintergrund der Schadens­ersatz­klagen gegen Daimler sind die unterbliebenen Informationen der Aktionäre über die Verwendung einer unzulässigen Abschalt­einrichtung bei diversen Mercedes-Modellen. Daimler hat derartige Vorwürfe stets bestritten und auch nach dem Bekannt­werden des VW-Diesel­skandals im Herbst 2015 vehement zurück­gewiesen.

KBA war anderer Auffassung und ordnete Rückruf an

Das Kraftfahrt-Bundesamt kam allerdings zu einer anderen Auffassung und ordnete 2018 den Rückruf für europaweit rund 670.000 Fahrzeuge, davon ca. 280.000 Fahrzeuge in Deutschland an. Weitere Rückrufe folgten im Juni und Oktober 2019. Zudem hat die Staats­anwaltschaft Stuttgart im Zusammenhang mit dem Abgas­skandal ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro gegen Daimler wegen einer fahr­lässigen Verletzung der Auf­sichts­pflicht in einem Zeitraum ab 2008 verhängt. Dies habe dazu geführt, dass bei Diesel­fahrzeugen behördliche Genehmigungen erteilt wurden, obwohl die Fahrzeuge teilweise nicht den Anforderungen entsprachen.

Schadensersatz wegen Kursverlusten bei der Daimler-Aktie

Den Schaden tragen nicht nur die Käufer der betroffenen Mercedes-Fahrzeuge, sondern auch die Daimler-Aktionäre. Zwischen 2012 und 2018 ist der Kurs der Daimler-Aktie von rund 90 auf knapp 60 Euro gesunken. Um diesen Schaden geht es in den Klagen gegen Daimler. Denn als börsen­notierter Emittent der Wertpapiere wäre Daimler verpflichtet gewesen, Informationen, die den Kurs der Aktie beeinflussen können, unverzüglich mitzuteilen. „Zu diesen Informationen dürfte auch die Verwendung unzulässiger Abschalt­einrichtungen gehören, die letztlich zu Rückrufen geführt haben und den Konzern viel Geld kosten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechts­anwälte.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten

Anleger, die zwischen dem 10. Juli 2012 und 20. Juni 2018 in Daimler-Wertpapiere investiert haben, können nun Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen. Sie haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche individuell einzuklagen oder sich an dem Muster­verfahren zu beteiligen, wenn der Muster­kläger benannt und das Verfahren eröffnet wird. Durch die Anmeldung zum Muster­verfahren werden die Interessen der Anleger gewahrt. Das Urteil im Muster­verfahren ist zunächst für den Muster­kläger, die Beklagte und die Beigeladenen bindend. Es kann dann aber auch auf die Aktionäre, die sich dem Muster­verfahren angeschlossen haben, übertragen werden.

Sprechen Sie uns an

Ob individuelle Klage oder Teilnahme an einem Muster­verfahren – die Kanzlei Brüllmann bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an.

Mehr Informationen: www.sammelklage-mercedes.de

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