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Vertragsrecht | 28.03.2012

Branchenbuchabzocke

DeMa Debitoren Management GmbH & Co. KG verschickt Rechnungen für branchenauskunft-24.com

Ärger mit branchenauskunft-24.com

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Dieser Tage erhält so manch ein Unternehmer ungewollte Post von der DeMa Debitoren Management GmbH & Co. KG. Die DeMa verschickt Rechnungen für einen kostenpflichtigen Eintrag in das Internetbranchenverzeichnis branchenauskunft-24.com. Auf dieser Seite erscheint das „Branchenbuch für Region“. Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät die Rechnung genau zu prüfen - und wenn Sie keinen kostenpflichtigen Eintrag wünschten - anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Sie wollten keinen kostenpflichtigen Eintrag bestellen?

Gehören Sie auch zu den Personen, die ein Schreiben oder Fax erhalten haben, das mit „Standardeintrag/Korrekturabzug“ überschrieben war? Das Schreiben machte auf Sie den Eindruck, als würden Sie einen kostenfreien Eintrag in ein Internetbranchenbuch erhalten? Sie haben es nur schnell unterschrieben, um die Richtigkeit der Angaben bestätigen zu wollen?

Wenn Ihnen das alles bekannt vorkommt, lesen Sie hier unser unseren Text: branchenauskunft-24.com - Warnung vor Branchenbuch für Region

Vorsicht: 2 Jahre Laufzeit

Derzeit werden Rechnungen verschickt, in denen die Gebühr für das erste Jahr geltend gemacht wird. Insgesamt 898,- Euro netto werden in Rechnung gestellt. Bedenken Sie, dass die Laufzeit des Vertrages mindestens 2 Jahre beträgt (und sich noch verlängern kann). Daher müssen Sie damit rechnen, bald wieder eine Rechnung über 898,- Euro für das 2. Vertragsjahr zu erhalten.

Anwaltlichen Rat einholen

Wenn auch Sie die Rechnung nicht bezahlen wollen, sollten Sie von einem Anwalt Ihres Vertrauens prüfen lassen, ob die Forderung berechtigt ist. Kämpfen Sie für Ihr Recht. Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir führen die nötige Korrespondenz, um Ihre rechtlichen Beziehungen zu den Betreibern des Branchenbuchs zu beenden und Ihre Rechte zu verteidigen. Dabei sind die Rechtsanwaltsgebühren überschaubar. Wir bieten Ihnen aktuell an, Sie zum Pauschalhonorar von 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.) außergerichtlich zu vertreten.

Neu: Sofortauftrag per E-Mail oder Fax:

Oder beauftragen Sie uns einfach per E-Mail (an info@si-recht.de) oder Fax (+ 49 (0)30 8 871 0 482). Senden Sie uns folgende Angaben:

  • Ihren Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Faxnummer und Telefonnummer
  • Ihren Auftrag: Wir benötigen Ihre verbindliche Erklärung, dass Sie uns beauftragen. Hierzu genügt ein Satz (Ich beauftrage Sie mit der außergerichtlichen Wahrnehmung meiner Interessen in Sachen ______ ./. ______ ).
  • Ihre Korrespondenz mit der Gegenseite (das Vertragsformular, Rechnungen, Mahnungen, Anwaltsschreiben, sowie Ihre Schreiben an die Gegenseite). Diese Unterlagen können Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zusenden.

Wir antworten Ihnen innerhalb eines Werktages und bestätigen Ihnen den Auftrag. Bei Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail über den Sachstand informieren.

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