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Arbeitsrecht | 10.09.2019

Handwerk oder Industrie

Der Unterschied zwischen Handwerk Industrie­betrieb

Die Abgrenzungs­kriterien zwischen Industrie und Handwerk

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Peter Meides

Der Tischler­betrieb wächst, und so wird über zwei Generationen aus einem Meister­betrieb mit einem Gesellen und einem Lehrling ein gutgehendes mittel­ständisches Unternehmen mit 30 Arbeit­nehmern, vielen Maschinen und laufender Möbel­fertigung. Ist damit die Grenze zum Industrie­betrieb überschritten?

Darauf gibt es keine einfache, allgemeine Antwort. Ob ein bestimmter Betrieb industriell oder handwerklich geprägt ist, lässt sich nur anhand des Gesamt­bildes und der Branchen­üblichkeit beurteilen. Allerdings hat die Rechtsprechung einige Kriterien zur Einschätzung entwickelt, auch wenn keines davon für sich genommen ausreicht.

Was überwiegt? - Technik oder Handarbeit

Beim Handwerk steht die Handarbeit im Vordergrund – ein wesentliches Abgrenzungs­kriterium zum Industrie­betrieb. Natürlich nutzen längst auch Handwerker Maschinen. Steht der Maschinen­einsatz jedoch im Vordergrund, spricht dies eher für einen Industrie­betrieb.

Ebenso spricht die Spezialisierung auf aufwendig hergestellte Produkte abseits von automatisiert erstellter Massenware für einen traditionellen Handwerks­betrieb. Ein Beispiel wären Glasbläser der Fach­richtung Kunstauge.

Arbeitsteilung? - oder „Einer macht alles“

Typisch für einen Handwerks­betrieb ist beispiels­weise ein Tischler, der eine maßg­efertigte Einbau­küche von der Material­auswahl über sämtliche Herstellungs­schritte bis hin zum Einbau komplett herstellt. Typisch für den Industrie­betrieb ist dagegen die Arbeits­teilung: ein bestimmter Mitarbeiter erledigt mit einer bestimmten Maschine immer nur Zuschnitte.

Allerdings gibt es auch im Handwerk längst Formen von Arbeits­teilung. So werden für bestimmte Fertigungs­schritte vielleicht nur noch angelernte Kräfte eingesetzt, trotzdem kann ein Handwerks­betrieb vorliegen.

Arbeitet der Chef mit?

Im Handwerks­betrieb ist es üblich, dass der Chef selbst im produktiven Betrieb mitarbeitet und dabei seine Mitarbeiter anleitet.

Wie qualifiziert sind die Mitarbeiter?

In der Regel wird der Meister die Schlüssel­positionen in seinem Betrieb mit einer handwerklichen Fachkraft (einem Gesellen) besetzen und den Nachwuchs selbst ausbilden. Das kann ein wesentliches Abgrenzungs­kriterium zur Industrie­fertigung sein, wo bestimmte Teil­aufgaben weit weniger an ein bestimmtes Qualifi­kations­niveau gebunden sind.

Hat der Meister den zentralen Überblick?

Im Handwerks­betrieb hat der Meister (zumindest dem Anspruch nach) alles im Blick, er kennt die Aufträge, die einzelnen Arbeits­schritte und die Fristen. Er nimmt Kunden­termine wahr, plant Einsätze oder Aufträge, steuert und überwacht die Arbeits­kräfte.

Wenn das durch die Zahl der Mitarbeiter, Aufträge, Baustellen etc. nicht mehr möglich ist, spricht dieser Umstand eher für einen Industrie­betrieb.

Warum ist der Unterschied wichtig?

Die Abgrenzung von Handwerk und Industrie hat ganz praktische Auswirkungen.

  • Es fängt damit an, dass die Einordnung grund­sätzlich darüber entscheidet, ob das Unternehmen in der IHK oder in der Handwerks­kammer Mitglied werden muss. In manchen Fällen, bei Misch­betrieben, können für verschiedene Betriebs­teile unter­schiedliche Kammer­mitgliedschaften notwendig werden, selbstverständlich jeweils mit eigenen Beiträgen.
  • Wichtig ist die Frage oft auch für die Beitrags­pflicht zu einer Sozialkasse wie der SOKA-Bau. Wer nachweisen kann, dass der eigene Betrieb industriell und nicht handwerklich arbeitet, muss für seine Mitarbeiter in aller Regel keine SOKA-Beiträge bezahlen.
  • Schließlich geht es bei der Abgrenzung um die Meister­pflicht. Bei einem Industrie­unternehmen sind die Pflicht zur Eintragung in die Handwerks­rolle sowie der Meister­zwang hinfällig.

Was im konkreten Fall zählt, weiß Rechtsanwalt Dr. Meides

Die Einordung als Industrie­unternehmen oder als Handwerks­betrieb hat praktische Auswirkungen. Für praktische Rechts­fragen zu dieser Unter­scheidung ist Rechtsanwalt Dr. Meides die richtige Adresse: Er ist seit Jahren „im Thema“ und weiß genau, worauf es in der Praxis ankommt. Sie erreichen ihn unter 069 9592 9790 oder unter ffm@meides.de.

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