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Handelsrecht | 20.12.2019

Kündigung eines Handels­vertreter­vertrags

Die Beendigung des Handels­vertreter­vertrags durch Kündigung

Wie ein Handels­vertreter­verhältnis beendet werden kann

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig

Für Unternehmer und Handels­vertreter taucht immer wieder die Frage auf, wie der Handels­vertreter­vertrag beendet werden kann, insbesondere durch Kündigung, und was bei der Beendigung des Vertrags zu beachten ist. An die Beendigung des Handels­vertreter­vertrages knüpfen sich auch immer diverse wirtschaftliche Folgen an, insbesondere mit Blick auf einen Ausgleichs­anspruch des Handels­vertreters.

Wie kann ein Handelsvertretervertrag beendet werden?

Ein Handels­vertreter­vertrag kann auch ohne Kündigung beendet werden, zum Beispiel durch Zeitablauf, wenn der Handels­vertreter­vertrag befristet war, oder einvernehmlich, indem sich Handels­vertreter und Unternehmer auf einen Aufhebungs­vertrag ver­ständigen.

Bei einer Beendigung durch Kündigung des Handels­vertreter­vertrags ist zu unter­scheiden zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

Die ordentliche und außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrags

Nach den gesetzlichen Regelungen im HGB gelten abhängig von der Vertrags­dauer gestaffelte Fristen für eine ordentliche Kündigung des Handels­vertreter­vertrags. Die Kündigungs­fristen reichen von einem Monat bis zu einem halben Jahr.

Der Handels­vertreter­vertrag kann ohne die Beachtung einer Kündigungs­frist jederzeit außer­ordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein klassischer Fall des wichtigen Kündigungs­grundes für den Unternehmer ist ein Verstoß des Handels­vertreters gegen das Wettbewerbs­verbot. Unzulässiger Wettbewerb stellt nahezu immer einen außerordentlichen Kündigungs­grund dar. Der Handels­vertreter kann insbesondere dann eine außer­ordentliche Kündigung des Handels­vertreter­vertrags erklären, wenn der Unternehmer Provisionen unberechtigt kürzt oder etwa den Vertriebs­bezirk des Handels­vertreters vertrags­widrig beschneidet. Eine wichtige Fallgruppe stellt auch die unberechtigte außer­ordentliche Kündigung des Handels­vertreter­vertrags durch den Unternehmer dar.

Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach der Kündigung des Handelsvertretervertrags

Grund­sätzlich entfällt der Ausgleichs­anspruch des Handels­vertreters, bei einer Kündigung des Vertrags durch den Handels­vertreter selbst. Es gilt aber eine Ausnahme, wenn der Unternehmer zuvor begründeten Anlass zur Kündigung des Handels­vertreter­vertrags gegeben hat. Dann bleibt der Ausgleichs­anspruch bestehen.

Bei einer außerordentlichen Kündigung des Handels­vertreter­vertrags durch den Unternehmer entfällt der Ausgleichs­anspruch, wenn die Kündigung aus wichtigem Grund wegen eines schuld­haften Verhaltens des Handels­vertreters erfolgt ist. Über die Frage, ob ein wichtiger Kündigungs­grund vorlag, wird in der Vertriebs­praxis oft gestritten. Es gehört dann zu den Aufgaben des Rechts­anwalts, die möglichen Ansprüche zu berechnen und die Hilfs­ansprüche wie zum Beispiel den Buchauszugs­anspruch zu kennen und effektiv einzusetzen.

Weiterführende Informationen des Autors zum Thema finden Sie hier: ROSE & PARTNER, Handelsvertreter

Ein Fachbeitrag von

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