wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche

Gesellschaftsrecht | 29.11.2019

Unter­nehmens­kauf

Die Due Diligence – Risiko­management beim M&A-Deal

Due Diligence wird von Käufer­seite vor Erwerb des Ziel­unter­nehmens oder einer Beteiligung daran durch­geführt

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig

Vor einem Unter­nehmens­kauf wird das Unternehmen regelmäßig auf „Herz und Nieren“ geprüft, um Risiken die mit dem Unter­nehmens­kauf einhergehen, zu kennen und spätere Überraschungen zu vermeiden. Diese Über­prüfung – auch Due Diligence genannt – sollte gründlich vorbereitet und sorgfältig durch­geführt werden und kann je nach Größe des Unternehmens erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.

Ziel einer Due Diligence

Mit einer Due Diligence werden Risiken identifiziert, die sich nach dem Unter­nehmens­kauf realisieren und in einem finanziellen Fiasko enden können.

Neben den gesellschafts­rechtlichen Verhältnissen, der Finanzlage oder der steuerlichen Situation können sich Risiken auch aus der operativen Tätigkeit des Unternehmens ergeben. Üblicherweise werden im Rahmen einer Due Diligence deshalb entsprechende Fachleute, etwa Rechts­anwälte und Steuer­berater, zu Rate gezogen, die in den zu prüfenden Bereichen eine ausgewiesene Expertise vorweisen.

Sind die identifizierten Risiken zu hoch, verliert der Kauf­interessent nicht selten sein Interesse an dem Unternehmen, wenn er diese nicht in seine Kaufpreis­ermittlung einpreisen kann oder entsprechende Garantien von dem Verkäufer abgegeben werden.

Einrichtung des Datenraums

Die im Rahmen einer Due Diligence benötigten Informationen über das zu erwerbende Unternehmen, werden üblicherweise durch eine Liste, die sogenannte Due Diligence Checklist, angefordert. Die Informationen werden dann vom Unternehmen selbst oder mit professioneller Unterstützung aufbereitet und durch physische Unterlagen oder in einem elektronischen Datenraum zur Verfügung gestellt.

Umfang der Due Diligence

Eine Due Diligence bezieht sich nahezu immer auf die gesellschafts­rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse des Unternehmens. Daneben wird häufig auch die gesamte operative Tätigkeit des Unternehmens, einschließlich der Kundenb­eziehungen und der wesentlichen Verträge des Unternehmens, unter die Lupe genommen.

Questions and Answers (Q&A)

Im Laufe einer Due Diligence tauchen regelmäßig Fragen auf, deren Antworten sich nicht aus den zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen ergeben oder durch diese erst hervorgerufen werden.

In der Praxis hat sich für die Beantwortung ein strukturierter Frage- und Antwort­prozess, auch ‚Questions and Answers‘ oder Q&A genannt, etabliert. Die Fragen und Antworten werden zu Doku­mentations­zwecken in entsprechenden Listen festgehalten und in dem Datenraum hinterlegt. Bei größeren Unter­nehmens­käufen bietet es sich an, die Fragen nach Themen­bereichen zu sammeln oder den Frage- und Antwort­prozess mehrfach zu wiederholen.

Ergebniszusammenfassung im Due Diligence-Report

In einem sogenannten Due Diligence-Report werden die Ergebnisse der Due Diligence zusammen­gefasst und die identifizierten Risiken nicht selten rechtlich bewertet und/oder nach Eintritts­wahr­scheinlichkeit bzw. möglicher Schadens­höhe kategorisiert.

Je nach Bedürfnis des Auftrag­gebers können lediglich die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung abgebildet werden oder zu den einzelnen Prüfungs­bereichen ausführliche Risiko­darstellungen und Analysen erstellt werden.

Ausführliche Informationen zur Due Diligence finden Sie hier: https://www.rosepartner.de/due-diligence.html

Ein Fachbeitrag von

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#7027

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d7027
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!