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Internetrecht und Vertragsrecht | 09.03.2016

Werbevertrag

Die HAS Verlag GmbH & Co. KG versendet Rechnungen in Sachen „Kinder Notruf“

Rechnung für Anzeige im „Kinder Notruf“

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Der Hintergrund für die Rechnungen der HAS Verlag GmbH & Co. KG ist eine angeblich beauftragte Anzeige im „Kinder Notruf“.

Wer ein Formular der HAS Verlag GmbH & Co. KG unterschrieben zurückgesendet hat, erhält in den nächsten Tagen eine Rechnung. Denn nach Auffassung des Hamburger Unternehmens soll ein Vertrag über eine Anzeige im „Kinder Notruf“ zustande gekommen sein. Beim „Kinder Notruf“ handelt es sich nach Angaben der HAS Verlag GmbH & Co. KG um eine Werbebroschüre, die sechsmal im Jahr an Haushalte ausgeliefert werden soll. Ob es wirklich dazu kommt, bleibt aber fraglich.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung der HAS Verlag GmbH & Co. KG wegen einer angeblich beauftragten Werbeanzeige im „Kinder Notruf“ erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur HAS Verlag GmbH & Co. KG.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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