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Schadensersatzrecht und Verbraucherrecht | 26.07.2018

VW Abgas­skandal

Diesel-Skandal: VW scheitert mit Verfassungs­beschwerde

Staats­anwaltschaft darf interne Unterlagen zum Abgas­skandal auswerten

Im Zuge des Diesel­abgas­skandals entstand für viele der Eindruck, dass den deutschen Auto­herstellern überhaupt kein Einhalt geboten werden würde.

Sogenannte Punitive Damages erlaubte das deutsche und das europäische Schadens­recht nicht und Garantien für aus­getauschte Teile im Zuge der Nach­rüstung erhielt man von VW trotz Druck der europäischen Kommission nicht. Für die Betroffenen entstand immer öfter der Eindruck, dass man von deutschen Gerichten allein gelassen werden würde.

Nachdem jedoch kürzlich das Oberlandes­gericht Oldenburg eine grundsätzliche vor­sätzliche sitten­widrige Schädigung für möglich erklärte, was somit zu Schadens­ersatz­ansprüchen führen könnte, kam nun das nächste interessante Gerichts­urteil für Betroffene:

VW scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Der Wolfsburger Autokonzern ist dabei mit einer Verfassungs­beschwerde vor dem Bundes­verfassungs­gericht gescheitert.

Geklagt hatten sowohl der Auto­hersteller, als auch die vom Konzern beauftragte Anwalts­kanzlei, bei der anlässlich des Diesel­abgas­skandals mehrere Büroräume durchsucht und Akten durch die Münchener Staats­anwaltschaft beschlag­nahmt wurden.

AG genehmigt 2017 Durchsuchung der Kanzlei

Die Staats­anwaltschaft ermittelte dabei gegen die VW Tochter Audi wegen des Verdachts auf Betrug und strafbarer Werbung. Im Zuge dessen beantragte die Staats­anwaltschaft München eine Durch­suchung der Kanzleig­ebäude, welcher das Amtsgericht München im März 2017 stattgab.

Die Kanzlei war zur internen Aufarbeitung des Diesel­abgas­skandals betraut worden, sodass diese viele VW-interne Daten in ihren Händen waren. Unter den zahlreichen Akten und Dateien sollen auch Informationen und Befragungen von einzelnen Mitarbeitern zum Dieselabgas­skandal gewesen sein.

Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Durchsuchungen und die Beschlagnahmung von Akten

VW und die beauftragte Kanzlei sahen daraufhin ihre Aussicht auf eine faire Prozess­führung nicht mehr gegeben, und erhoben Verfassungs­beschwerde um sich gegen die erhobenen Maßnahmen zur Wehr zu setzen.

Nachdem sowohl VW als auch die Kanzlei vor dem Amtsgericht München scheiterten, wandten diese sich an den Hüter der Deutsch Verfassung.

Die Verfassungs­beschwerde der Kanzlei wurde aber schon anfangs für unzulässig erklärt, da es sich bei der betrauten Kanzlei um keine deutsche, juristische Person handele und diese somit keine Grundrechts­trägerin sei, sodass eine Beschwerde­berechtigung nicht vorläge.

BVerfG: Keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und auch keine Verletzung des Rechts auf eine faire Prozessführung

Im Juni 2017 hatte das Bundes­verfassungs­gericht in einem Eilantrag die Auswertung der Unterlagen gestoppt, um erst in einer Verfassungs­frage über die Rechtmäßigkeit des Handelns zu entscheiden. Nun lehnte es die Beschwerde mit der Begründung ab, dass dadurch weder das Recht auf informationelle Selbst­bestimmung noch das Recht auf faire Prozess­führung verletzt werden würde.

Unterlagen dürfen verwertet werden

Durch die Ablehnung der Verfassungs­beschwerde kann die Staats­anwaltschaft München die sichergestellten Dateien nun auch auswerten und für den Prozess verwenden. Viele Verbraucher­anwälte rechnen dabei mit entscheidenden Hinweisen für den Prozess. In einem wesentlichen Punkt könnte durch die sichergestellten Akten nun Licht ins Dunkle gelangen:

Wer hatte zu welchem Zeitpunkt Kenntnis von der Abgasmanipulation?

Für die Prozess­führung des Einzelnen ist das Urteil des Bundes­verfassungs­gerichtes Goldwert! Auch wenn immer mehr Gerichte in Deutschland verbraucher­freundlicher entscheiden, ist noch keine hundert­prozentige Sicherheit gegeben, dass VW vorsätzlich Schädigung betrieben hat.

Zwar sind viele Mitarbeiter, unter anderem auch der ehemalige Vorstands­vorsitzende Martin Winterkorn, vor dem Brauns­chweiger Landgericht angeklagt, doch konnte ihnen nichts nachgewiesen werden. Wird nun mittels der Akten fest­gestellt, dass Vorstands­mitglieder oder andere ranghohe Mitarbeiter von der Manipulation wussten, dürfte es für VW sehr eng in Gerichts­streitigkeiten werden. Die Entscheidungen könnten somit ein Wendepunkt im Dieselabgas­skandal sein.

Um der Verjährung zu entgehen, sollten Verbraucher vor dem 31.12.2018 Klage gegen den Auto­hersteller erheben.

VW begrüßt Klarheit durch Entscheidung

VW bewertete das Urteil der Karlsruher Richter trotz seiner Niederlage sehr neutral. „Auch wenn das Bundes­verfassungs­gericht die rechtlichen Auffassungen der Anwälte von VW nicht geteilt habe, sei der Wolfsburger Auto­hersteller jedoch froh, dass man nun eine klare Rechtslage habe. Man wolle nun unter Einbeziehung des Urteils des Bundes­verfassungs­gerichts mit den Behörden weiter kooperieren.“

Wie die Kooperation für den Konzern aussehen wird, erläuterte er nicht näher, sodass offen bleibt, ob es nun auch zu einem Schritt von VW in Richtung der Betroffenen kommt.

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Sie erreichen uns telefonisch unter der 0221 84567157 oder über unser Kontakt­formular.

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