Gegenstand der Widerrufsinformation war nachfolgender Passus:
„Sie haben innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es Ihnen bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten...Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen“.
Widerrufsbelehrung fehlerhaft
Hiermit hat die Mercedes-Bank fehlerhaft über die Widerrufsfolgen belehrt und eine unentgeltliche Überlassung der Darlehensvaluta zur Finanzierung des Fahrzeugs suggeriert, was so natürlich nicht stimmt.
Urteil hat Signalwirkung und neue Hoffnung für Diesel-Fahrer
Mit dieser Entscheidung öffnet das Landgericht Stuttgart gerade auch solchen vom Dieselverbot betroffenen PKW-Besitzern Tür und Tor für eine Rückgabe des Fahrzeugs an die finanzierende Bank (hier: Mercedes-Bank). Da nach herrschender Meinung bei neueren Verträgen noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer geschuldet ist.
Zum Hintergrund:
1,3 Millionen PKW in Deutschland könnten einer Schätzung zufolge von Fahrverboten für ältere Diesel betroffen sein. Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor. Bei diesen Zahlen sind allerdings Pendler noch nicht einmal berücksichtigt, die aus dem Umland in die Städte fahren. Der Widerruf der Autofinanzierung eröffnet den betroffenen Besitzern von Diesel-Fahrzeugen häufig die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug quasi entschädigungslos an die Autobank zurück zu geben (sog.: „Widerrufsjoker“ wegen fehlerhaften Widerrufsinformationen in den Darlehensverträgen der Autobanken).
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M, vertritt Ihre Interessen in Darlehenswiderrufsfällen bundesweit. Kontaktieren Sie uns.