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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 24.11.2016

Flugzeug­fonds

Dr. Peters DS Fonds 129 Flugzeug­fonds IV: Leasing­vertrag mit der Fluglinie Singapore Airlines läuft aus

Mit Ablauf des Leasing­vertrages könnte es zu wirtschaftlichen Schwierig­keiten kommen

Flugzeug­fonds sind spekulative Kapital­anlagen. Das müssen jetzt die Anleger des Dr. Peters DS Fonds Nr. 129 Flugzeug­fonds IV erleben. Denn der Leasing­vertrag mit der Fluglinie Singapore Airlines läuft aus. Die Airline hat bereits angekündigt, den Vertrag nicht zu verlängern.

Anleger steuerten 94 Millionen USD zum Emissionsvolumen bei

Mit mindestens 20.000 US-Dollar waren die Anleger dabei. Ein Leasing­vertrag über zehn Jahre und mit Singapore Airlines ein namhafter Leasing­nehmer sollten die Beteiligung am vom Dr. Peters aufgelegten DS-Fonds Nr. 129 Flugzeug­fonds IV den Anlegern schmackhaft machen. Das Konzept ging offenbar auf. Rund 2600 Anleger beteiligten sich an dem Fonds und steuerten insgesamt ca. 94 Millionen USD zum Emissions­volumen bei, das insgesamt bei mehr als 200 Millionen USD liegt.

Das böse Erwachen könnte jetzt kommen

Denn immer weniger Fluggesellschaften setzen auf so große Flugzeuge wie den Airbus A380, in den die Fonds­gesellschaft investierte. Daher ist es auch nicht ver­wunderlich, dass Singapore Airlines den 2017 auslaufenden Leasing­vertrag nicht verlängern wird, wie das „manager magazin“ online berichtet. Für das Emissions­haus Dr. Peters stellt sich nun die schwierige Aufgabe, einen Nachfolger für Singapore Airlines zu finden oder aber die Maschine zu verkaufen. Ob dann die Ausschüttungen noch wie geplant an die Anleger ausgezahlt werden können, ist ungewiss. Bisher haben sie rund 60 Prozent ihrer Einlage zurück­erhalten. Unterm Strich könnte für sie ein Verlust­geschäft stehen.

Von der aktuellen Entwicklung sind nicht nur die Anleger des DS-Fonds 129 betroffen. Denn Dr. Peters hat insgesamt neun Flugzeug­fonds aufgelegt, die in den A380 investierten. Auch bei diesen Fonds­gesellschaften laufen nach und nach die Leasing­verträge aus.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

So schmackhaft den Anlegern der Beitritt zum DS-Fonds 129 Flugzeug­fonds IV wahrscheinlich gemacht wurde, so deutlich hätte auch auf einen Punkt hingewiesen werden müssen. Die Laufzeit der Beteiligung ist um einiges länger als die Dauer des Leasing­vertrages. Von daher war abzusehen, dass es mit Ablauf des Leasing­vertrages zu wirtschaftlichen Schwierig­keiten kommen kann. Ein Problem, das nach und nach auch auf die anderen Dr. Peters Flugzeug­fonds zukommen wird.

Anleger sollten Schadensersatzansprüche geltend machen

Die Rahmen­bedingungen, um einen neuen Vertrags­partner oder Käufer für so große Flugzeuge wie den A380 zu finden, sind nicht günstig. Daher müssen sich die Anleger darauf einstellen, dass die Ausschüttungen möglicher­weise ins Stocken geraten. Um mögliche finanzielle Verluste abzuwenden, können aber auch Schadens­ersatz­ansprüche geltend gemacht werden. Diese können in einer fehler­haften Anlage­beratung begründet sein. Denn im Zuge einer ordnungs­gemäßen Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Neben den bereits erwähnten langen Laufzeiten zählt insbesondere die Möglichkeit des Total­verlusts zu diesen Risiken. Wurden die Risiken verschwiegen oder nicht ausreichend erläutert, kann Schadens­ersatz geltend gemacht werden.

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