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Gesellschaftsrecht und Handelsrecht | 20.11.2017

Über­prüfungs­verfahren „Due Diligence“

Due Diligence: Risikoüberprüfung vor dem Unter­nehmens­kauf

Analyse eines Unternehmen auf wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Verhältnisse

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig

Im Vorfeld eines Unternehmens- oder einer Beteiligungs­kaufs erfolgt regelmäßig eine Risiko­überprüfung durch den Käufer. Das Über­prüfungs­verfahren wird im Fachjargon „Due Diligence“ bezeichnet. Im Rahmen der Due Diligence-Prüfung werden diverse Bereiche des Unternehmens von Rechts­anwälten, Steuer­beratern und anderen Fach­beratern bewertet.

Funktionen der Due Diligence

Nahezu jede Due Diligence ist so aufgebaut, dass das Unternehmen als Kaufobjekt (nachfolgend kurz „Ziel­unternehmen“) in rechtlicher, finanzieller und steuerlicher Hinsicht durch­leuchtet wird, um entsprechende Risiken zu identifizieren. Denkbar ist aber auch eine Ausweitung der Prüfung hinsichtlich Technik-, Umwelt­risiken oder sonstige spezielle operative Risiken.

Neben der Risiko­beurteilung dient die Due Diligence dem Zweck, den Wert des Ziel­unter­nehmens oder der zu erwerbenden Beteiligung zu bestimmen. Bei der Wert­bemessung steht die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungs­fähigkeit des Ziel­unter­nehmens im Mittelpunkt. Dabei wird aus den wirtschaftlichen und finanziellen Parametern der Vergangenheit auf die zukünftige Leistungs­fähigkeit des Ziel­unter­nehmens geschlossen.

Schließlich dient das Due Diligence-Verfahren der Beweis­sicherung. Vor der vollzogenen Übernahme des Unternehmens werden die aktuellen Zustände aller relevanten Unter­nehmens­bereiche dokumentiert und gesichert. Die Verkäufer­seite kann durch die Offenlegung wichtiger Aspekte im Due Diligence-Verfahren spätere Risiken einer gerichtlichen Auseinander­setzung mit der Käufer­seite vermeiden.

Ablauf des Due Diligence-Verfahrens

Der Verkäufer stellt üblicherweise in einem sogenannten Datenraum für alle untersuchten Bereiche Informationen und Dokumente der Käufer­seite zur Verfügung. Im Rahmen der sogenannten Legal Due Diligence (rechtliche Prüfung) werden primär der Gründungs­vorgang des Ziel­unter­nehmens sowie etwaige Kapital­maßnahmen engmaschig begutachtet. In aller Regel werden auch Themen­schwer­punkte wie Immobilien, Schutz­rechte, die arbeits­rechtliche Situation und öffentlich-rechtliche Verhältnisse geprüft. Kundenb­eziehungen und wesentliche Vertrags­beziehungen zwischen dem zu erwerbenden Unternehmen und Dritten werden systematisch untersucht.

Die Informationen und Unterlagen werden durch die Gesellschafter des Ziel­unter­nehmens, das Ziel­unternehmen (also sein Management) direkt oder einem auf das M&A-Geschäft spezialisierten Dienst­leister systematisch aufbereitet und dem Käufer zur Verfügung gestellt. Während in den letzten Dekaden die Unterlagen in physischer Weise, also in Akten­ordnern, im Datenraum auf die Fachberater des Käufers warteten, werden nunmehr die Informationen sehr oft in digitaler Weise auf speziellen Online-Podien zur Verfügung gestellt. Der Zugriff auf die Unterlagen ist selbstverständlich passwort­geschützt, da viele geheime Verhältnisse im Datenraum offengelegt werden.

Nach der Prüfung des Ziel­unter­nehmens erstellen die Berater der Käufer­seite einen Due Diligence-Report. Dieser eröffnet üblicherweise mit einer Zusammen­fassung der wesentlichen Prüfungen. Der Umfang der Due Diligence-Reports hängt stark von den einzelnen Prüfungs­feldern sowie der Komplexität des Unter­nehmens­erwerbs ab. Es ist nicht unüblich, dass sogar verschiedene Anwalts­kanzleien und Fachberater einzelne Prüf­berichte erstellen. Die einzelnen Prüf­berichte werden schließlich zu einem multidisziplinären Due Diligence-Report konsolidiert.

Weitere Informationen zum Unter­nehmens­kauf finden Sie auf der Kanzlei­seite des Autors: ROSE & PARTNER LLP.

Ein Fachbeitrag von

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