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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 01.03.2017

Insolvenz

EGI Euro Grundinvest Fonds: Im Süden wenig Neues

Auch Euro Grundinvest AG stellt Insolvenz­antrag, Anleger geraten durch aktuelle Entwicklung unter Druck

Anleger blieben am Schluss der EGI-Fonds Informations­veranstaltung mit vielen Fragen alleine. Die von Kanzlei GÖDDECKE RECHTS­ANWÄLTE, die das Vertrauen von mittlerweile fast 600 EGI-Fonds Anlegern genießt, gestellten Fragen konnten kaum vom Management und deren Beratern beantwortet werden. Ein handfester Vorschlag zur Sanierung der EGI-Fonds, der von EGI-Fonds Anlegern unterbreitet worden war, wurde einfach pflicht­widrig nicht beachtet.

Management und Berater können Anlegeranfragen kaum beantworten

Ein Anleger fasste seinen Eindruck von dem Investoren­treffen in München in dem Diskussions­teil mit folgenden Worten zusammen: „Herr Donhuysen, ich glaube Ihnen kein Wort! Sie haben die Anleger an der Nase herum­geführt.“

Weitere Insolvenz in der EGI-Firmengruppe

22. Februar 2017:

Gesellschafter­versammlung, Informations­veranstaltung oder Präsentation

Einst als Gesellschafter­versammlung geplant, dann zur Informations­veranstaltung klein­geredet und nur als Präsentation mit teilweise wenig konkreter Substanz durch­geführt, kann man die etwa 4 stündige Darstellung zusammenfassen.

Gleich zu Anfang der Veranstaltung kam ein herber Schlag für die Genuss­rechts­inhaber: Zu Beginn erklärte Rechtsanwalt Bernhard Faber, LL.M. von Knoll Restructuring Group GmbH (= KRG), dass nicht nur die Gründungsg­esellschaften

  • OVT Odeon Beteiligungs­treuhand Management GmbH & Co. KG
  • Euro Grundinvest Consulting GmbH
  • Euro Grundinvest Management GmbH

sich im Insolvenz­antrags­verfahren befinden würden, sondern auch für die Euro Grundinvest AG Insolvenz­antrag inzwischen gestellt worden sei. Das bedeutet im Endeffekt wohl, dass EGI-Genuss­rechts­anleger einen erheblichen Kapital­verlust erleiden werden.

Dass die Lage für die Genuss­rechts­inhaber prekär geworden ist, erkannte man schon vor Beginn der Veranstaltung: Sven Donhuysen als Chef des Unternehmens sollte – unter Haft­androhung – zu den vorhandenen Vermögens­werten vor einem Gerichts­vollzieher Stellung nehmen und die Vermögensa­uskunft abgeben; nur die Tatsache, dass zwischen­zeitlich ein Insolvenz­antrag gestellt worden war, verhinderte aus formalen Gründen diese Zwangs­voll­streckungs­maßnahme. Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenz­verfahrens soll Sven Donhuysen selbst gestellt haben.

Beschlussvorschlag von EGI-Fonds Anlegern für Anleger vom Management vorenthalten

Auf die Frage, warum den Anlegern der durch die Kanzlei GÖDDECKE RECHS­ANWÄLTE an das EGI-Fonds Management eingereichte Beschluss­vorschlag nicht an die EGI-Fonds Anleger mitgeteilt und zur Abstimmung vorgelegt worden war, war die Antwort des Managements „dürftig“: Man habe den Beschluss­vorschlag, der bereits Mitte Januar angekündigt und sodann vor Absendung der Einladungen zur Informations­veranstaltung samt Begründung eingereicht worden sei, einfach nicht zur Kenntnis genommen. Dieses „nicht zur Kenntnis­nehmen“ hatte bei den anwesenden EGI-Fonds Anlegern den Geschmack einer Fehl­organisation erweckt, ob man das Übersehen des eingereichten Beschluss­vorschlages überhaupt glauben mag, ist eine andere Frage. Jedenfalls fühlten sich nicht nur die EGI-Fonds Anleger, die sich im EGI-Anleger e.V. organisiert haben, übergangen, sondern auch die Besucher der Informations­veranstaltung machten ihr Unverständnis deutlich.

Dass damit die massive Gefahr des Verhinderns der intendierten Sanierung bewusst in Kauf genommen worden sei, wurde von Management und Beratern in der Versammlung mit Schweigen kommentiert.

Bei diesem Beschluss­vorschlag handelt es sich um eine Alternative zu dem, was das Management den EGI-Fonds Anlegern vorgeschlagen hatte; nämlich die Führung der EGI-Fonds nicht Dritten zu überlassen, sondern in die Hand der Anleger zu geben. Die Zukunft der EGI-Fonds könnte sich damit in eine andere Richtung gestalten, als der Plan, den das von Herrn Sven Donhuysen gebildete Management vorsieht (vgl dazu: Geschäfts­führung boykottiert Beschluss­vorschlag von EGI-Fonds Anlegern

Konkrete Antworten des EGI-Managements sind Mangelware

Auf die allermeisten Fragen, die wir für die von uns vertretenen Anleger stellten, gab es leider keine brauchbaren Antworten durch das EGI-Fonds Management und deren auf der Veranstaltung anwesenden Berater. Aus dem Grunde wurde vereinbart, dass die gestellten Fragen mitsamt den Antworten allen Anlegern schriftlich beantwortet werden mit der Über­sendung des Protokolls der Informations­veranstaltung.

Da wegen der Karnevals­tage die Zeit bis zum Abgabe­termin der Stimmzettel drängt, wurde vom Management die Zusage erteilt, das Protokoll samt Antworten noch so rechtzeitig den EGI-Fonds Anlegern zuzusenden, damit die Antworten in die Entscheidungs­findung einfließen können.

Hier die gestellten Fragen:

EGI – Euro Grundinvest Fonds

Fragen­katalog

Informations­veranstaltung

21.02.2017, 11.00 Uhr

München

1. Warum enthalten die Schreiben der geschäfts­führenden Kommanditistin zur Restrukturierung (Einladung zur Informations­veranstaltung) keinerlei Zahlen­material?

2. Warum ist man von der Durchführung einer Gesellschafter­versammlung in Form der Präsenz­veranstaltung abgerückt? Eine solche Veranstaltung würde viel schneller zu den notwendigen Beschlüssen geführt haben.

3. Wurde geprüft, ob aus steuerlicher Sicht auf die Stellung einer geschäfts­führenden Kommanditistin verzichtet werden kann, um Kosten zu sparen? Falls eine solche Prüfung erfolgte, was war das Ergebnis.

4. Wann gibt es Erklärungen zu den 2013 Bilanzen einschließlich Gewinn- und Verlust­rechnung samt Erläuterungen bzw. Geschäfts­bericht des Managements?

5. Wann werden die Bilanzen einschließlich Gewinn- und Verlust­rechnung 2014 und 2015 aufgestellt und den Anlegern zur Verfügung gestellt?

6. Wie ist die Kassenlage (Liquidität) bei den EGI-Fonds (aufgegliedert nach den einzelnen Fonds)?

7. Warum wird aus den Objekt­gesellschaften € 60.000 an KKL Consulting GmbH gezahlt? Schmälert dieser Betrag die Rück­zahlungs­ansprüche an die EGI-Fonds? Sollen diese Zahlungen auch dann noch erfolgen, wenn es eine Ver­gütungsv­ereinb­arung zwischen den EGI-Fonds und den Funktions­träger­gesellschaften geben wird?

8. Warum wurde der Beschluss­vorschlag zur Einsetzung der Siebzehnte Gamma GmbH nicht den Anlegern vorgelegt, obwohl dieser Vorschlag im Januar angekündigt worden und rechtzeitig eingereicht vor dem Versand der Einladungen war?

9. Warum wurde die Bewerbung von Frau Rechtsanwältin Brehme für den Beirat nicht den Anlegern mitgeteilt und zur Abstimmung gestellt?

10. Wie ist der Stand der Insolvenz­antrags­verfahren?

11. Soll endlich ein Anleger­informations­system eingeführt werden?

12. Was ist mit einer Sonder­prüfung? Hilfsweise wird der Antrag gestellt, dass Angebote wegen einer rechtlichen und wirtschaftlichen Sonder­prüfung gegen (ehemalige) Verantwortliche eingeholt werden.

13. Wie sehen die Verträge mit den Objekt­gesellschaften aus? Welche Beträge sind von welchen EGI-Fonds an die Objekt­gesellschaften wann geflossen? Welche Rück­flüsse hat es an die EGI-Fonds gegeben?

14. Wie werden die von Herrn Donhuysen (wirtschaftlich betrachtet) gehaltenen Objekt­gesellschaften an eine Wirtschafts­prüfungsg­esellschaft übertragen? Erfolgt die Über­tragung nur treuhänderisch, falls ja, welche Kontroll- und Mitbestimmungs­rechte verbleiben bei Herrn Donhuysen? Wer führt die Objekt­gesellschaften (in persona)? Sind alle Objekt­gesellschaften davon betroffen? Sind auch die in Mallorca residierenden Gesellschaften (einschließlich Betreiber­gesellschaft des Hotels) davon betroffen? Welche Geld­beträge oder (sonstigen) Rechte erhält Herr Donhuysen im Gegenzug? Welche finanziellen Verpflichtungen sind mit Wechsel verbunden (Kosten der Wirtschafts­prüfungs­gesellschaften, Kosten der KRG)?

15. Die auf Mallorca befindlichen Villen werden für einen Betrag in Höhe von € 6 Mio. angeboten. Warum werden diese Immobilien jetzt in der Unternehmens­präsentation mit ca. € 3 – 4 Mio. Assetwert aufgenommen? Wie ermitteln Sie diesen (Minder)Wert?

16. Mit welchen Anleger­kanzleien hat das EGI-Fonds Management in den letzten Monaten gesprochen?

17. Warum gibt es ein zweites Schreiben vom 08.02.2017 an die Anleger des EGI-Fonds 17? Was passiert mit den Stimmen, die bereits abgegeben worden sind? – insbesondere, wenn Anleger nicht den zweiten Stimmbogen einreichen? Was ist dann mit dem Beschluss­gegenstand mit der Ziffer 0?

18. Was passiert mit den Erträgen aus der Verpachtung des Hotels in Mallorca? Wie wurden diese Erträge vereinnahmt? Sind diese Erträge in irgendeiner Weise den EGI-Fonds bislang zu Gute gekommen?

19. Wann erhalten die Anleger den Bericht von dieser Informations­veranstaltung zugesandt, damit sie die Erkenntnisse aus dieser Veranstaltung in ihre Entscheidungs­findung einfließen lassen können?

20. Wer kontrolliert den Auszähl­vorgang der Stimmen? Wird ein Notar hinzu­gezogen? Werden Anleger mit dabei sein?

21. Ist ein Regress gegen die Wirtschafts­prüfer wegen der Darstellung im Jahres­abschluss 2012 geplant? Falls ja, wie ist der Stand der Umsetzung?

22. Sie berichteten in der Versammlung im Juli 2016, dass Herr Donhuysen ein monatliches Salär von € 15.000,00 aus den EGI-Fonds sich entnehmen würde und dass es dafür keinen Gesellschafter­beschluss oder dgl. geben würde. Was ist die Recht­grundlage für dieses Salär?

23. Welchen Kaufpreis hat Herr Donhuysen an Herrn Hartwieg als Kaufpreis für die EGI-Gesellschaften vereinbart? Ist dieser Kaufpreis vollständig geleistet worden?

24. Welche Erlöse stammen aus dem Verkauf der Immobilien in Bogenhausen, Karlsfeld und Röhrmoos? Sind die Kaufpreise vollständig bezahlt? Wurden die Erlöse vollständig an die EGI-Fonds ausgekehrt?

Wir halten es für unbedingt erforderlich, dass Anleger über diese Details informiert werden, denn ohne Kenntnis der Grundlagen ist keine verantwortliche Entscheidung über die EGI-Fonds möglich. Wir geben diese Frageliste – die auch im EGI-Management und deren Berater von KRG vorliegt – auf diesem Wege an alle EGI-Fonds Anleger weiter, damit die erforderliche Transparenz gewährl­eistet wird.

Allein, dass nur rudimentäre Aussagen zu den Immobilien auf Mallorca gegeben worden sind und zu anderen Objekten Teilaus­künfte möglich waren, macht für die EGI-Fonds Anleger die Entscheidungs­situation nicht einfacher. Misslich für die EGI-Fonds Anleger ist auch, dass eine Aussage zum Verteiler­schlüssel für Erlöse aus den Immobilien noch immer nicht möglich gewesen ist. Dieses wäre wichtig gewesen, da die Immobilien­objekte „querfinanziert“ worden sind, also eine präzise Zuordnung, welcher EGI-Fonds über welche Objekt­gesellschaft an welcher Immobilie beteiligt ist, nicht vorgelegt werden kann. Dieses wird unserer Ansicht nach zwangs­läufig zu Konflikten führen.

Beirat – ist ein sehr guter Rat für EGI-Fonds Anleger

Dass ein Beirat eingerichtet wird, wurde von allen Rednern auf der Informations­veranstaltung begrüßt. Der neue § 9 a des Gesellschafts­vertrages findet auch unsere Zustimmung. Dieses Kontroll­gremium ist zwar kein Allheil­mittel, jedoch sinnvollerweise mit Kompetenzen ausgestattet, die eine positive Wirkung für die EGI-Fonds Anleger haben können; also Forderungen gegen das Management wohl mit Nachdruck vertreten werden können.

Die fünf Kandidaten für den Anleger­beirat nutzten die Möglichkeit, sich den EGI-Fonds Anlegern vorzustellen. Nach unserem Eindruck machten die Herren

  • Wolfgang Schiller und
  • Henning Kruse

einen für die EGI-Fonds Anleger positiven und engagierten Eindruck. Sie stellten nicht nur während der Informations­veranstaltung bohrende Fragen zum Schicksal der EGI-Fonds, sondern begleiten die Entwicklung der vergangenen Jahre sehr aufmerksam und konstruktiv. Wir unterstützen diese Kandidaturen für den drei­köpfigen Anleger­beirat.

Neue Komplementärin – ein erforderlicher Weg für Anleger

Die relevanten Ansatz­punkte für die Entscheidung der Anleger liegen auf der Hand

  • Eliminierung der Gefahr persönlicher Haftung
  • Vermeidung von weiteren komplexen Problemen auf Grund der Insolvenz­anträge.

Eine Alternative zu der von Herrn Dr. Christian Lauritzen vorgeschlagenen Lösung mit Unternehmen aus seinem Hause liegt darin, dass die von den EGI-Fonds Anlegern selbst vorgeschlagene Komplementärin eingesetzt wird. Da die EGI-Fonds­geschäfts­führung diese Möglichkeit den EGI-Fonds Anlegern pflicht­widrig vor­enthalten hat, steht aktuell für die EGI-Fonds Anleger nur noch ein eingeschränkter Raum für Entscheidungen zur Verfügung.

Wir haben dieses Dilemma, in das die EGI-Fonds Anleger durch das Management auf der Informations­veranstaltung hinein­gedrängt worden sind, mit all seinen Auswirkungen sowie unsere Bedenken dargestellt. Der Vertreter der KKL Consulting, Dr. Lauritzen, erklärte daraufhin öffentlich, dass er diese Bedenken verstehen würde. Er bietet deshalb einen Vorschlag an, der sich als gangbar erweisen könnte. Danach könne sich die Komplementärin, die aus dem „Hause KKL Consulting GmbH“ käme, nach Ablauf eines Jahres so in die EGI-Fonds integrieren lassen, dass nicht mehr die Geschäfts­führung der KKL Consulting GmbH das Sagen hätten, sondern die EGI-Fonds Anleger. Natürlich ist eine so getroffene Aussage nicht verbindlich in Stein gemeißelt, so dass sich die EGI-Fonds Anleger nicht blind darauf verlassen können.

Weiterhin kann natürlich die nahe­liegende Gefahr nicht ausgeschlossen werden, dass wegen des Fehlers des EGI-Managements, die von den EGI-Fonds Anlegern eingereichte Beschluss­vorlage nicht weiter zu leiten, eine Klage erhoben wird. Das würde aus unserer Sicht der Dinge zur möglicher­weise existenz­gefährdenden Lähmung des ein­geleiteten Sanierungs­prozesses führen. Wir haben das EGI-Management auf diese Gefahr hingewiesen. Eine qualifizierte Stellung­nahme wurde dazu gegenüber den EGI-Anlegern in der Veranstaltung nicht abgegeben.

Das Einsetzen einer neuen Komplementärin halten wir weiterhin für dringend geboten, um der Gefahr einer persönlichen Haftung wirksam entgegen zu treten.

Auch der weitere Einsatz einer geschäfts­führenden Gesellschaft erscheint geboten; allerdings mit einer Ein­schränkung: Es sollte möglichst rasch von der Geschäfts­führung ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, dass die steuerliche Notwendigkeit eines solchen Unternehmens analysiert. Kommt dieses Gutachten zu dem Ergebnis, dass man sich eine geschäfts­führende Gesellschafterin sparen könne, so kann man in der Konsequenz auch die Kosten dafür einsparen.

EGI-Fonds 17: Der neue Beschlussvorschlag 0

Die Herabsetzung des Mindest­quorums von Einstimmigkeit auf 75 % halten wir für sinnvoll. Hintergrund ist, dass ansonsten keinerlei Struktur­änderungen, die möglicher­weise auch noch in Zukunft gefasst werden müssen, vorgenommen werden könnten.

Kosten für Funktions­träger­unternehmen – die Kern­entscheidung der EGI-Fonds Anleger

Dass die EGI-Fonds Anleger über die Vergütung für die neue(n) Funktions­träger­gesellschaft(en) selbst beschließen müssen und dieses nicht an einen Anleger­beirat delegieren, ist aus unserer Sicht der Dinge elementar. Wir raten deshalb eindeutig dazu, hier mit nein zu stimmen.

Sven Donhuysen steigt aus Objektgesellschaften aus

Die Objekt­gesellschaften – also die Unternehmen, in denen sich die Immobilien befinden – werden künftig nach dem vorgestellten Konzept nicht mit in die Einfluss­sphäre von Sven Donhuysen unterstellt. Sie sollen nach dem Plan künftig von KRG geführt werden.

Die Gesellschafts­anteile an diesen Unternehmen sollen von einem Wirtschafts­prüfungs­unternehmen gehalten werden. Details dazu – wie z. B. welche Kosten damit verbunden seien oder welches Wirtschafts­prüfungs­unternehmen ausgewählt worden war – waren auf Nachfrage nicht zu erhalten. Das Verlassen der Objekt­gesellschaften aus dem Kreis der von Sven Donhuysen regierten Firmen ist bereits eine deutlich ausgesprochene Forderung von Kanzlei GÖDDECKE RECHTS­ANWÄLTE gewesen.

Kosten der EGI-Fonds für Sven Donhuysen, Beratungsunternehmen und Prozesse

Bestätigt hat Herr Donhuysen, dass er aus den EGI-Fonds ein monatliches Salär in Höhe von € 15.000,00 bezieht. Auf die Nachfrage von EGI-Fonds Anlegern erklärte er, dass es dazu keinen Gesellschafter­beschluss geben würde.

Die Frage nach den Kosten, die allein durch das Beratungs­unternehmen KRG aufgewendet werden, wurden mit monatlich € 40.000,00 im Mittel für alle Leistungen angegeben, die in diesem Zusammenhang erbracht werden.

Als die Kosten für die Prozesse abgefragt wurden, die in den vergangenen Jahren gegen die EGI-Fonds Anleger geführt worden sind, wurden diese mit rund € 50 – 60.000,00 monatlich angegeben. Auf Nachfrage, warum diese Kosten von den EGI-Fonds beglichen worden sind und nicht von den verklagten Gründungsg­esellschaften, fiel die Antwort nichtssagend aus.

Ihre Stimme ist gefragt

Sollten Sie nicht abstimmen, so kann das seine Gründe haben – es hat auch seine Konsequenzen. Wir weisen darauf hin, dass unter Umständen eine Gesellschafter­versammlung abzuhalten ist. Das wird dann der Fall sein, wenn die erforderliche Quote von 50 % der EGI-Fonds Anleger nicht abstimmen.

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