Es gibt sie also doch noch: „Materielle Gerechtigkeit“ wie Juristen sie nennen„, freut sich Rechtsanwalt und Gründungspartner Tobias Ulbrich, der das Urteil erstritten hat. Das Gericht sei seiner Argumentation in sämtlichen entscheidenden Punkten gefolgt. “Das ist in Fällen wie dem vorliegenden kein Selbstläufer.
Porschefahrer profitiert von klägerfreundlicher Rechtsprechung
Es handelte sich nicht um einen Standardfall eines VW, Seat, Skoda oder Audi mit einem EA 189-Motor bis 2 Litern Hubraum wie er Gegenstand der Musterfeststellungsklage des vzbv ist. Vielmehr ging es um einen relativ jungen EA 897 EVO Euro 6, für den noch nicht so viele klagestattgebende Urteile vorliegen, zumal der Porsche-Abgasskandal noch gar nicht so lange bekannt ist„ gibt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich zu bedenken. “
Umso erfreulicher ist es, wenn jetzt zum Einen auch Oberklassefahrzeuge vollkommen zurecht von der weit überwiegend klägerfreundlichen Rechtsprechung der Landgerichte profitieren und zum anderen die beantragten und zugesprochenen Zinsen und die niedrige Nutzungsentschädigung für die Beklagte zu einem Gewinngeschäft für den Kläger führen.„
Urteil keine Eintagsfliege
Hochinteressant sei, dass das keine Eintagsfliege sei. Bereits in mehreren Fällen habe der landgerichtlich festgestellte Schadenersatzbetrag inklusive Zinsen den Kaufpreis überschritten. Gerade in der Niedrigzinsphase seien die zugesprochenen Beträge lukrativer als die meisten Kapitalanlagen, ordnet Ulbrich die Bedeutung ein.
Tendenz der Gerichte: Zuspruch von hohem Schadenersatz, kaum Nutzungsentschädigung, hohe Zinsleistungen
Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert, ebenfalls Gründungspartner bei Rogert & Ulbrich, meint eine deutliche Tendenz der Gerichte zu erkennen, die für die Kläger aus dem Elend des Abgasskandals im Nachhinein noch eine hervorragende Geldanlage machen kann: “ Das Landgericht Bonn geht zu Recht davon aus, dass ein Porsche mit 3.0 TDI Motor 500.000 km laufen muss. Ähnlich hatten sich für kleinere Motoren auch schon das Oberlandesgericht Köln und das Landgericht Hamburg geäußert. Setzt sich diese Ansicht durch, wird die Nutzungsentschädigung für die Beklagte drastisch reduziert. Statt sonst meist 0,4 %/1000 km gibt es dann nur noch 0,2 % /1.000 km. Daneben werden immer häufiger nicht nur Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Verzugseintritt und Prozesszinsen in nämlicher Höhe sondern auch noch deliktische Zinsen in Höhe von 4 % ab Kaufpreiszahlung zugesprochen. Die Zusammenschau dieser Entwicklungen macht aus Abgasskandalklagen eine echte Kompensation für Betroffene. Das ist richtig und auch überfällig.„
Zahlreiche rechtskräftige Urteile zugunsten der Mandanten
Nachdem die Kanzlei Rogert & Ulbrich im Januar 2017 mit dem ersten erfolgreichen deliktischen Urteil gegen Volkswagen Aufsehen erregt hat, im weiteren Verlauf ca. 900 stattgebende Urteile erstritt, zahlreiche rechtskräftige Urteile produzierte und vor dem Oberlandesgericht Köln (Beschlüsse vom 03.01.2019 Az. 18 U 70/18 und 21.02.2019 Az. 16 U 130/18) und anderen Oberlandesgerichten Abgasskandalverfahren endgültig gewann, macht sie erneut von sich reden. “
Wir kämpfen weiterhin für Ihre Rechte
Wir werden auch weiterhin mit aller Macht für die Interessen der Verbraucher eintreten, gleichviel ob im Individualprozess oder im Rahmen der von uns mitverantworteten Musterfeststellungsklage„, schließen die Anwälte Rogert und Ulbrich ihre Statements ab.