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Schadensersatzrecht und Versicherungsrecht | 10.07.2020

Abgas­skandal

Ein weiterer wichtiger Sieg für Opfer der Diesel-Skandale: Vom VW-Abgas­skandal Geschädigte dürfen ab jetzt in ihrer Heimat auf Schadens­ersatz klagen!!!

So entschied dies der Europäische Gerichtshof am 9.7.2020.

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Michael Winter

Was war geschehen? 574 Geschädigte erhoben in österr­eichischen Bundesland Kärnten vor dem Landes­gericht Klagenfurt eine dort mögliche Sammelklage.

Bisher hieß es meist:

Eine Klage muss in dem Land eingereicht werden, in dem die Beklagte ihren Sitz hat – im Falle VW also in der BRD, wo das Landgericht Braunschweig zuständig ist.

Vor diesem und dem übergeordneten OLG Braun­schwieg hatte vor dem BGH-Urteil vom 25.05.2020 übrigens nach unserer Kenntnis noch nie ein Geschädigter gewonnen.

Nur am Rande sei angemerkt, dass das Land Nieder­sachsen als Aktionär an VW beteiligt ist und die Richter Ihre “R-Besoldung” jeden Monats­anfang vom Land erhalten.

Der @ART7559:anwaltsregister[EuGH hat nun klar und eindeutig fest­gestellt, dass in Fällen wie dem VW-Skandal eine Ausnahme von den üblichen Zuständigk­eiten vorliegt]@!

Der sogenannte Schadensort (derjenige Ort, an dem sich der Schaden ver­wirklichte) liege im konkreten Fall in Österreich.

Die höchsten europäischen Richter werden sogar noch deutlicher:

Ein Auto­hersteller, der beim Bau eines Fahrzeugs eine unzulässige Manipulation vornimmt, muss davon ausgehen, dass er vor den Gerichten desjenigen Landes verklagt wird, in dem er die Autos verkauft und darf sich gerade nicht darauf verlassen, dass Klagen gegen ihn nur in seinem Heimatland und am Firmensitz eingereicht werden.

Wie allgemein bekannt, haben zahlreiche ausländische Hersteller (z.B. CITROEN, PEUGEOT, FIAT) ebenso manipuliert, wie VW- nun ist der Weg eröffnet, auch gegen diese Konzerne Schadens­ersatz in der BRD gelten zu machen.

Dank mit uns kooperierenden IT-Spezialisten aus der Automobil-Branche sind wir in der Lage, die Software jedes in- und ausländischen Fahrzeugs auf illegale Bausteine hin überprüfen zu lassen, so dass wir ab jetzt auch Klagen gegen ausländische Hersteller erheben.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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#7557

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