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Bankrecht und Verbraucherrecht | 20.08.2018

VW Abgas­skandal

Erneutes positives Urteil zum Widerruf von Auto­krediten: Käufer schuldet nach Urteil des LG Ravensburg keinen Wertersatz

Autokäufer fährt Auto 70.000 km „kostenlos“

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Philipp Neumann, Maître en Droit

Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 07.08.2018 (Az. 2 O 259/17 – nicht rechts­kräftig) entschieden, dass ein Autokäufer eines Skoda Roomster 1.2 TSI, der diesen Kauf über die Volkswagen Bank im Jahre 2015 über ein Darlehen finanziert hatte, nach wirksamem Widerruf des Darlehens­vertrages im Jahre 2017 keinen Wertersatz für die bisher gefahrenen 70.000 Kilometer schuldet.

Kläger widerruft Autokreditvertrag wegen fehlerhafter Belehrung

Der Käufer hatte sich darauf berufen, von der Volkswagen Bank bei Vertrags­schluss nicht ausreichend über sein Widerrufs­recht belehrt worden zu sein. Dies bestätigte das Gericht. Der im Jahre 2015 geschlossene Vertrag konnte damit noch im Jahre 2017 wirksam widerrufen werden.

Verbraucher muss nach Widerruf keinen Wertersatz leisten

Nach einem wirksamen Widerruf schuldet der Autokäufer keine Zahlungen auf den Darlehens­vertrag mehr und kann alle bislang geleisteten Zahlungen an das Autohaus und die Volkswagen Bank zurück­fordern. Im Gegenzug muss er lediglich das Auto zurück­geben. Wertersatz schuldet er nach der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bestehenden Rechtslage nicht, wie das Landgericht urteilte. Damit ist der Autokäufer im vorliegenden Fall 70.000 Kilometer „umsonst“ gefahren.

Widerruf von Autokrediten als Ausweg für Verbraucher

Nicht nur die Volkswagen Bank sondern auch sehr viele weitere Autobanken haben fehlerhafte Widerrufs­belehrungen erteilt, so dass noch heute der Widerruf dieser Verträge möglich ist.

Keinen Wertersatz für gefahrene Kilometer schulden mit der Rechtsprechung des LG Ravensburg alle Autokäufer und Darlehens­nehmer, die Darlehens­verträge nach dem 12.06.2014 geschlossen haben und diese wirksam widerrufen haben.

Lassen Sie Ihre Verträge prüfen

Bevor der Widerruf des Darlehens­vertrages erklärt wird, sollte eine Prüfung des Darlehens­vertrages auf Widerrufs­möglichkeiten erfolgen. Auch sollte vor Erklärung des Widerrufs geprüft werden, ob eine bestehende Rechts­schutz­versicherung die Kosten des Verfahrens übernimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann eine solche in vielen Fällen vor Widerruf noch abgeschlossen werden.

Wir vertreten Autokäufer deutschlandweit

Die Kanzlei ARES Rechts­anwälte bietet Darlehens­nehmern bei Autobanken eine Prüfung der Möglichkeiten, diesen Vertrag noch heute widerrufen zu können. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf und übersenden Sie uns Ihren Vertrag zur Prüfung. Mit der Über­sendung der Vertrags­unterlagen entstehen Ihnen keine Kosten.

Wir vertreten Autokäufer deutschland­weit gegen Autobanken, Autohäuser und Auto­hersteller zur Durch­setzung von Widerrufen, Schadens­ersatz oder der Rück­abwicklung des Autokaufs.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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