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Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 05.01.2016

Insolvenz

Fidentum GmbH insolvent - Lombardium Hamburg: BaFin ordnet Abwicklung an - Anwalt empfiehlt Anlegern Prüfung von Schadenersatzansprüchen

Was Anleger jetzt beachten sollten

Über die Fidentum GmbH konnten sich Anleger indirekt an der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG beteiligen. Jetzt ist das Emissionshaus pleite und das Pfandhaus hat von der Finanzaufsicht BaFin einen Abwicklungsbescheid erhalten. Den Anlegern könnten Verluste drohen.

Bei der Fidentum GmbH konnten Anleger stille Beteiligungen an der ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG erwerben

Die Fidentum GmbH mit Sitz in Hamburg legte diverse Fonds auf. Über die Fonds konnten die Anleger stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. LombardClassic3 GmbH & Co. KG erwerben. Diese verwendeten die Anlegergelder, um der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Darlehen zu gewähren. Zu ersten Ungereimtheiten soll es schon vor einiger Zeit gekommen und Auszahlungen an die Anleger ausgeblieben sein.

Lombardium Hamburg muss Kreditgeschäft einstellen

In den vergangenen Tagen überschlugen sich dann die Ereignisse. Mit Bescheid vom 4. Dezember gab die Finanzaufsicht BaFin der Lombardium Hamburg auf, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Kreditgeschäft einzustellen und die Darlehensverträge unverzüglich abzuwickeln. Der BaFin-Bescheid bezieht sich auf die Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien, die das Pfandhaus belieh und nicht auf das gesamte Geschäft. Der Bescheid ist sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig. Ebenfalls am 4. Dezember stellte die Fidentum GmbH Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren am 17. Dezember eröffnet (Az.: 67c IN 473/15).

Lombarium Hamburg hat bei der BaFin Widerspruch eingelegt

Die Lombardium Hamburg hat gegen den BaFin-Bescheid inzwischen offenbar Widerspruch eingelegt. Ob sie damit Erfolg hat, bleibt abzuwarten. Ebenso kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, ob die Gesellschaft über genügend Liquidität verfügt, um die Darlehen zurückzuzahlen. Sollte das nicht der Fall sein, müssen die Anleger voraussichtlich finanzielle Verluste befürchten. Daher sollten sie handeln und ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen.

Nach Einschätzung der Kanzlei Kreuzer können Verluste für die Anleger nicht ausgeschlossen werden

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Es gibt schon Auffälligkeiten. Zwei Unternehmen mit Sitz in Hamburg arbeiten indirekt zusammen und am selben Tag ergeht der BaFin-Bescheid und der Insolvenzantrag wird gestellt. Das kann Anleger schon misstrauisch werden lassen. Besonders dann, wenn es zuletzt schon zu Unregelmäßigkeiten bei den Auszahlungen gekommen ist. Finanzielle Verluste können auf Grund der aktuellen Entwicklung leider nichts ausgeschlossen werden. Daher sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten jetzt ausschöpfen. So kann geprüft werden, ob der vorzeitige Ausstieg aus der Beteiligung möglich ist oder ob Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen bzw. Vermittler geltend gemacht werden können.

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