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Haftungsrecht und Verkehrsrecht | 01.12.2020

Haftung

Freundschafts­dienst mit Folgen: Das Auto verborgen… Vorsicht!

Wer beim Unfall mit dem geliehenen Auto zahlt

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Mark Eplinius

Mal eben kurz ein Auto leihen und losfahren? Kein Problem. Aber wer zahlt, wenn etwas passiert?

Nach der Kneipentour

Ihr betrunkener Freund bittet Sie zu fahren? Da Sie dessen Fahrzeug im Auftrag Ihres Freundes fahren, müssen Sie im Falles eines Unfalles nicht zahlen.

Beim Umzug

Sie helfen beim Umzug und beschädigen das Fahrzeug beim Beladen? Da Sie anderen eine Gefälligkeit erweisen, sind Sie in der Regel vom Schadens­ersatz befreit.

Unfall mit Mietwagen

Dieser ist versichert. Nach einem Unfall haften Sie nicht. Für Schäden am Miet­fahrzeug kommt die Vollkasko auf, beim Gegner greift die Haftpflicht. Für Sie als Fahrer kann jedoch eine Selbst­beteiligung fällig werden.

Probefahrt

Beim Händler dürfen Sie auf eine Versicherung des Fahrzeuges vertrauen. Anders beim Privatkauf: Wer einen Gebrauchten bei der Probefahrt beschädigt, ist zum Schadens­ersatz verpflichtet.

Unfall mit dem Auto eines Kumpels

Gegnerische Ansprüche übernimmt die Haftpflicht. Schäden am eigenen Auto kann der Kumpel jedoch von Ihnen fordern. Ihre eigene private Haft­pflicht­versicherung übernimmt diese Schäden nicht.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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