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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 30.12.2016

Insolvenz­verfahren

German Pellets: Für die Anleger bleiben nur noch ein paar Krümel übrig

Anleger stehen kurz vor einem Total­verlust

Rund 260 Millionen Euro haben die Anleger der insolventen German Pellets GmbH über Anleihen oder Genuss­rechte investiert. Der größte Teil des Geldes dürfte verbrannt sein. Für die Insolvenz­masse bleibt nur noch ein trauriger Rest von ca. 10 Millionen Euro. Dementsprechend gering sind die Aussichten der Anleger auf eine halbwegs zufrieden­stellende Quote im Insolvenz­verfahren.

Ein großer Teil der Erlöse aus Verkäufen geht an besicherte Gläubiger

Die Zahlen, die die Insolvenz­verwalterin Rechtsanwältin Schmudde jetzt präsentierte, kamen zwar nicht mehr überraschend, sind aber dennoch absolut ernüchternd für die Anleger. Vieles deutet darauf hin, dass für die Anleger im Insolvenz­verfahren lediglich noch ein paar Krümel abfallen. Die Erlöse aus den Verkäufen gehen zum großen Teil an besicherte Gläubiger, zu denen die Anleger nicht zählen. Für sie bleibt, was vom ohnehin nicht besonders großen Kuchen übrig bleibt.

Insolvenzverwalterin sieht Ansatzpunkte für Haftungsansprüche

Bleiben noch mögliche Haftungs­ansprüche gegen den ehemaligen German Pellets Chef. Die Staats­anwaltschaft ermittelt seit Längerem wegen des Verdachts der Insolvenz­verschleppung und des Bankrotts. Bisher liegen aber noch keine belastbaren Ergebnisse vor, auch wenn die Insolvenz­verwalterin zumindest Ansatz­punkte für Haftungs­ansprüche sieht.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Auch wenn im Insolvenz­verfahren vielleicht noch ein paar Euro abfallen sollten, deutet derzeit vieles darauf hin, dass die Anleger kurz vor einem Total­verlust stehen. Um dies zu vermeiden, können sie aber auch noch weitere rechtliche Möglichkeiten in Betracht ziehen.

Anleger sollten Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen

Unabhängig vom Insolvenz­verfahren können z.B. auch Ansprüche auf Schadens­ersatz geprüft werden. Diese können beispiels­weise dann entstanden sein, wenn die Anleger nicht ordnungs­gemäß beraten wurden und ihnen die Risiken ihrer Kapital­anlage verschwiegen oder nur unzureichend erläutert wurden. Sollten sich die Verdachts­momente gegen den ehemaligen German Pellets Chef und andere erhärten, können ebenfalls Schadens­ersatz­ansprüche geltend gemacht werden.

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