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Internetrecht und Vertragsrecht | 23.04.2015

Branchenbuchabzocke

Hunter Forderungsmanagement GmbH droht Kunden der GES Registrat GmbH in Sachen Gewerberegistrat mit Musterantrag zur Insolvenzeröffnung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Drohung der Hunter Forderungsmanagement GmbH dient der Einschüchterung von zahlungsunwilligen Kunden.

Die Hunter Forderungsmanagement GmbH ist im Auftrag der GES Registrat GmbH tätig und versucht offene Forderungen wegen eines angeblich beauftragten Eintrags in einem Gewerberegistrat oder Freiberufregistrat einzutreiben. Um Druck auf zahlungsunwillige Kunden auszuüben, fügt das Inkassounternehmen manchen Schreiben einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um ein Muster. Dieses dient einzig der Einschüchterung der Kunden. Zwar kann der Gläubiger einer Forderung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Dazu muss der Schuldner aber entweder zahlungsunfähig oder überschuldet sein oder die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohen. Dies ist nicht bereits dann antzunehmen, wenn eine unberechtigte Forderung nicht erfüllt wird.

Anwaltliche Hilfe

Wer ein Schreiben der Hunter Forderungsmanagement GmbH wegen eines angeblich beauftragten „Standardeintrags“ in dem Branchenverzeichnis registrat.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur GES Registrat GmbH und zur Hunter Forderungsmanagement GmbH.

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