wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche

Strafrecht | 07.06.2022

Teilnahme an Straßen­rennen

Illegale Straßen­rennen = Mord - Raser­urteile

Illegale Straßen­rennen und die möglichen Konsequenzen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Carsten Marx

Immer wieder werden tödliche Unfälle durch sinnloses Rasen oder durch illegale Autorennen verursacht. Einige Gerichte gehen mittlerweile so weit, dies als Mord zu verurteilen, aber auch schon die bloße Teilnahme an einem derartigen Rennen stellt eine Straftat dar!

Die Justiz straft immer strenger!

Nicht jeder tödliche Autounfall muss zwangs­läufig ein Verbrechen sein – aber wenn es im Zuge eines illegalen Straßen­rennens zum Tod eines Unbeteiligten kommt, kann dies zu einer Mordanklage führen. Mord ist im § 211 des Straf­gesetz­buches geregelt, die Strafe reicht bis zum lebens­langen Freiheits­entzug. Erst vor kurzer Zeit hat der Bundes­gerichts­hof zwei Urteile, die aus dem Jahr 2020 stammen, bestätigt und damit klargestellt, dass Raser sehr wohl auch Mörder sein können, nämlich unter der Voraussetzung, dass der Nachweis des Tötungs­vorsatzes gelingt. Dies ist schwierig, da ja eher davon auszugehen ist, dass die Teilnehmer an einem illegalen Autorennen weder sich noch unbeteiligten Verkehrs­teilnehmer schaden möchten. Mordurteile sind also eher die Ausnahme, aber – und das lässt sich nicht weg­diskutieren – es gibt sie, und sie wurden durch alle Instanzen anerkannt.

Der Fall des Berliner Ku’damm-Rasers

Als exemplarisches Beispiel wenden wir uns jenem Fall zu, der in den letzten Jahren für die größte Aufmerksamkeit gesorgt hat:

Im Zuge eines illegalen Autorennens auf Berlins bekanntester Straße kam es zur Kollision mit einem am Rennen unbeteiligten Fahrzeug, der Lenker verstarb aufgrund seiner schweren Verletzungen noch am Unfallort. Die beiden Kontra­henten waren unter Missachtung roter Ampeln mit bis zu 160 km/h unterwegs. Dabei kam es zum Zusammen­stoß mit einem Jeep, der vor­schrifts­mäßig bei Grün in eine Kreuzung eingefahren war. Im ersten Prozess vor dem Landgericht Berlin wurden beide Männer verurteilt, und zwar wegen Mordes.

Das Urteil gegen einen der beiden jungen Männer wird aktuell nach Prüfung durch den BGH zum insgesamt vierten Mal in Berlin verhandelt. Für den zweiten Fahrer sind die Verfahren mittlerweile abgeschlossen: Das Mordurteil, das das Landgericht Berlin ausgesprochen hat, wurde auch durch den Bundes­gerichts­hof bestätigt und ist somit rechts­kräftig. Der Fahrer muss lebenslang hinter Gitter.

Ein paar grundsätzliche Worte zur Teilnahme an Straßenrennen

Der Gesetzgeber hat 2017 den § 315b Straf­gesetzbuch beschlossen, nach dem sowohl die Ausrichtung als auch die Durchführung oder Teilnahme an illegalen Straßen­rennen unter Strafe stehen. Davor handelte es sich „nur“ um eine Ordnungs­widrigkeit. Unterschätzen Sie dieses Thema nicht: Der Strafrahmen beginnt bei einer Geldstrafe und reicht bis zur zehn­jährigen Haft!

Falls Ihnen vorgeworfen wird, an einem illegalen Straßen­rennen teil­genommen zu haben, dann sollten Sie sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir verteidigen und beraten Sie gerne diesbezüglich! Das gilt auch, wenn Sie an einem tödlichen Autounfall – egal, unter welchen Umständen – beteiligt waren.

Seien Sie bitte auch vorsichtig, wenn es um das Rasen auf der Straße geht. Wenn Sie sich – wie der Gesetzgeber es formuliert – grob verkehrs­widrig und ohne die Geschwindigkeit anzupassen oder rücksichtslos fortbewegen, drohen ebenfalls Geldstrafen, der Führerschein­entzug oder sogar der Verlust Ihres Kraftfahr­zeuges!

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#9433

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d9433
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!