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Vertragsrecht | 05.04.2019

Branchen­buch­abzocke

Info­faltplan/Folder „Erste Hilfe“: rma - regionale medien­agentur stellt Rechnung wegen Anzeigen­vertrag

Anzeige soll im halb­jährlichen Rhythmus viermal im Info­faltplan/Folder „Erste Hilfe“ veröffentlicht werden

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die rma - regionale medien­agentur stellt Rechnungen wegen einer Publikation in einem Info­faltplan/Folder „Erste Hilfe“.

Wer als Gewerbe­treibender oder Frei­berufler eine Rechnung der rma - regionale medien­agentur wegen einer Publikation in einem Info­faltplan/Folder „Erste Hilfe“ erhält, wird wohl ein Auftrags­formular der Firma erhalten haben und dieses unter­schrieben an die Firma zurückgeschickt haben. Damit hat der Betroffene aber - unter Umständen unabsichtlich - einen Anzeigen­vertrag mit der rma - regionale medien­agentur abgeschlossen. Die beauftragte Anzeige in dem Info­faltplan/Folder „Erste Hilfe“ wird daher in Rechnung gestellt.

Kämpfen Sie für Ihr Recht!

Wer eine Rechnung der rma - regionalen medien­agentur wegen eines abgeschlossenen Anzeigen­vertrags erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Haupt­beitrag zur rma - regionalen medienagentur.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen die Firma wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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