Wer als Gewerbetreibender oder Freiberufler eine Rechnung der rma - regionale medienagentur wegen einer Publikation in einem Infofaltplan/Folder „Erste Hilfe“ erhält, wird wohl ein Auftragsformular der Firma erhalten haben und dieses unterschrieben an die Firma zurückgeschickt haben. Damit hat der Betroffene aber - unter Umständen unabsichtlich - einen Anzeigenvertrag mit der rma - regionale medienagentur abgeschlossen. Die beauftragte Anzeige in dem Infofaltplan/Folder „Erste Hilfe“ wird daher in Rechnung gestellt.
Kämpfen Sie für Ihr Recht!
Wer eine Rechnung der rma - regionalen medienagentur wegen eines abgeschlossenen Anzeigenvertrags erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie unseren Hauptbeitrag zur rma - regionalen medienagentur.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen die Firma wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00