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Anlagerecht und Insolvenzrecht | 02.10.2017

Insolvenz­verfahren

Insolvenz­verfahren gegen MBB Clean Energy AG: Anleger können Forderungen zur Insolvenz­tabelle anmelden

Insolvenz­verfahren nach über zwei­jähriger Prüfung eröffnet

Liest man den Bericht des Insolvenz­verwalters Klaus E. Breithaupt, kommt einem schnell eine Frage in den Sinn: Waren bei MBB Clean Energy AG nur Laien am Werk? Jetzt können Anleger ihre Forderung zur Insolvenz­tabelle anmelden. Diese Möglichkeit gilt es innerhalb der gesetzten Frist bis zum 11. Oktober 2017 zu nutzen.

Die Planungen waren ursprünglich groß dimensioniert. Denn im April 2013 wurde die erste Emission von Anleihen im geplanten Wert von 300 Mio. Euro auf den Weg gebracht und im Dezember 2013 wurde ein zweite Anleihe der MBB Clean Energy in Höhe von 500 Mio. Euro emittiert – zusammen 800 Mio. Euro Effektiv eingezahlt wurde nach Angaben des Insolvenz­verwalters allerdings nur ein magerer Betrag von etwa 12,9 Mio. Euro

Wie dem Bericht des Insolvenz­verwalters zu entnehmen ist, wurde keine einzige Wind- oder Solaranlage von der MBB Clean Energy AG erworben. Der größte Teil des eingesammelten Geldes wurde für den laufenden Geschäfts­betrieb und die das Unternehmen konsul­tierenden Berater verwendet.

Bereits im Frühjahr 2014 wurden die ernst zu nehmenden Probleme offen­sichtlich: die Zinszahlung konnte nicht geleistet werden und der so genannte „Reparatur­prozess“ misslang. Im Sommer 2015 folgte der Insolvenz­antrag.

Anmeldung zur Insolvenztabelle

Wer jetzt risikolos wenigstens an der Insolvenz­quote teilhaben will, muss seine Ansprüche formell korrekt zur Insolvenz­tabelle anmelden. Das Insolvenz­gericht hat dazu bestimmt, dass die Registrierung bis zum 11. Oktober 2017 zu erfolgen hat.

Anmeldung zur Insolvenztabelle

In vielen Fällen können Anleger von Anleihen bei einer Insolvenz auf einen gemeinsamen Vertreter bauen. Dieser meldet die Forderungen für alle zu einer Insolvenz­tabelle an und am Ende des Verfahrens erhalten die Kapital­geber den anteiligen Betrag aus dem Insolvenz­verfahren auf ihr Konto überwiesen.

Fehler bei MBB

Bei MBB Clean Energy lief es anders: Da bei der Ausgabe der Anleihe formelle Fehler vorkamen, müssen nunmehr die Anleger selbst aktiv werden.

Sicherheitsplus für Anleger nutzen

Entweder sie nehmen ihr Anmelde­recht selbst war oder sie beauftragen einen Anwalt, der für die korrekte Registrierung sorgt – ein Sicherheits­plus, was angesichts früherer Fehler des Managements und seiner Berater ein Vorteil sein dürfte. </excerpt>

Weitere Option, wie Anleger Geld zurück erhalten

Es ist kein Wunder, dass die zuständige Staats­anwaltschaft eingeschaltet worden ist, um den Anlage­skandal aufzuarbeiten. Aus diesem Grund wurden viele Unterlagen beschlag­nahmt. Die Optionen, weitere Personen wegen derer Fehler mit Schadens­ersatz­ansprüchen zu konfrontieren, werden derzeit geprüft.

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Wenn Sie Ihre Ansprüche nicht selbst, sondern mit unserer Hilfe anmelden möchten, finden Sie hier das Anmeldeformular

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