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Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 01.10.2018

Abgasskandal

KFZ-Finanzierungsvertrag widerrufen: Der Widerrufsjoker als Chance

Darlehenswiderruf und Fahrzeugrückgabe ohne Nutzungsentschädigung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung („Widerrufsjoker“) häufig möglich

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Michael Couck

Im Zuge des Diesel-Abgasskandals stellte sich bei der Prüfung der verbundenen Verbraucherdarlehensverträge der volkswageneigenen Bank, Volkswagen Financial Service, heraus, dass diese vielfach erhebliche Formmängel aufwiesen.

Form- und Belehrungsfehler fanden sich jedoch in Kredit- bzw. Leasingverträgen weiterer PKW-Banken, die Kreditnehmer nicht korrekt über das Widerrufs­recht informiert hatten.

Betroffen sind voraussichtlich die Verträge folgender Bankinstitute:

VW-Konzerns (Audi Bank, SEAT Bank, ŠKODA Bank)

BMW Bank

FCA Bank (Fiat Bank, Jaguar Bank)

FCE Bank (Ford Bank)

Honda Bank

Mercedes-Benz Bank

MCE Bank (MKG Bank – Mitsubishi)

RCI Banque (Nissan Bank)

Opel Bank

PSA Bank (PEUGEOT, CITROËN)

Porsche Financial Services

Renault Bank

Toyota Kreditbank

BANK11 – Die Autobank

Santander Consumer Bank

Targobank

Commerzbank

Widerrufsfrist wegen mangelhafter Belehrung nicht angelaufen

Solche Verträge können nach wie vor widerrufen werden, da die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat. Die Rückabwicklung ist selbst dann möglich und regelmäßig rentabel, wenn Sie die Kreditsumme bereits vollständig zurückgezahlt haben.

Wenn ein solcher mit einem Autokauf verbundener Kredit- oder Leasingvertrag widerrufen wird, muss das Auto zwar zurückgegeben werden. Jedoch erhält der Kreditnehmer im Gegenzug sowohl die Anzahlung als auch die Kredit- oder Leasingraten zurück. Hierbei hat die Bank auch die während der Zeit der Ratenzahlungen mit Hilfe Ihres Geldes erwirtschafteten Zinsen und Nutzungen herauszugeben. Nur die – meist nicht sonderlich hohen – Kreditzinsen darf die Bank behalten.

Rückabwicklung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Da der Kreditvertrag in ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden ist, sind auch eventuelle nachteilige Regelungen innerhalb des ursprünglichen Kreditvertrages hinfällig. So muss etwa bei Ablösung der Restkreditsumme (restliche Darlehensvaluta) keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden. Soweit der Bank zudem Sicherheiten (beispielsweise in Form einer Grundschuld oder sicherungsübereigneter Gegenstände) gewährt wurden, ist die Bank zugleich dazu verpflichtet, das Sicherungseigentum rückzuübereignen bzw. die Zustimmung zur Löschung der Grundschuld zu erteilen.

Rückgabe des Fahrzeugs ohne Nutzungsentschädigung

Betroffen sind Kreditverträge, die nach dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden. Bei Autokrediten, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, besteht sogar die lukrative Möglichkeit, das Fahrzeug ohne Bezahlung eines Wertersatzes oder einer Nutzungsentschädigung zurückgeben zu können. Exemplarisch sei das nachfolgende Urteil des Landgericht Arnsberg vom 6. Dezember 2017 - Az.: I-2 O 45/17 genannt.

Nutzen Sie den „Widerrufs-Joker“

Der sogenannte „Widerrufsjoker“ ist damit insbesondere für Geschädigte des Dieselabgasskandals ein wesentlich einfacherer und eleganterer Weg, sich von wirtschaftlich unrentabel und untragbar gewordenen PKWs zu trennen, insb. jedoch derzeit unabsehbaren Risiken (z.B. Fahrverbote) zu entgehen. Dies v.a., da PKW-Hersteller - wie z.B. der VW-Konzern - äußerst zurückhaltend damit sind, die Fahrzeuge der geschädigten Dieselfahrer zurückzunehmen. Vielfach werden in gerichtlichen Verfahren vergleichsweise eher Schadenersatzzahlungen, nicht jedoch Rücknahmen der Fahrzeuge ausgehandelt.

Rechtsanwalt Couck bietet kostenfreie Erstprüfung der Widerrufsinformation an

Senden Sie Ihre Kauf- und Darlehensverträge einfach an mandatsanfrage@ra-couck.de und erhalten Sie kostenlos eine Ersteinschätzung, ob auch Sie von dem sog. „Widerrufsjoker“ profitieren können. Bestehen hinreichende Erfolgsaussichten wird Rechtsanwalt Couck mit Ihnen das weitere Vorgehen, insb. die Finanzierung mit Hilfe von Rechtsschutzversicherungen oder Prozessfinanzierern, besprechen.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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