wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Schadensersatzrecht | 02.02.2018

LKW-Kartell

Kein Ende der Klagen gegen LKW-Kartell: Logistik­branche fordert Schadens­ersatz

LKW-Hersteller sollen für illegale Preis­absprachen zahlen

In der Logistik­branche spricht es sich herum. Und es melden sich immer mehr, die ihr Recht und damit ihr Geld erhalten wollen. Diejenigen, die in den vergangenen Jahren bis 2011 zu hohe Verkaufs­preise verlangt haben, sollen diesen Schaden zu Recht ersetzen.

So werden Mercedes/Daimler, MAN, Volvo/Renault, DAF und Iveco vor dem Kadi zur Rechen­schaft gezogen, um mittlerweile für mehrere 10.000 LKWs Rück­zahlungen an Spediteure, Fracht­unternehmer, Trans­portteure, kommunale Einrichtungen (Müllabfuhr, Feuerwehr) und sonstige öffentliche Unternehmen zu leisten. Die Forderungen von mehreren Milliarden Euro mildern den Gewinn nur teilweise ab, den diese LKW-Produzenten durch illegale Absprachen nach Ansicht der Betroffenen zu Unrecht in Rechnung gestellt haben. Im Regelfall gehen die Anwälte der Kanzlei Göddecke Rechts­anwälte von einem Betrag von 15 % des Kaufpreises aus – in Einzel­fällen auch darüber.

Es geht um mehrere hunderttausend Euro

In den Rechts­streiten geht es dabei nicht allein um die herbe Enttäuschung, die die LKW-Käufer im Vertrauen erlitten haben, sondern bei vielen Unternehmen knallhart um mehrere hundert­tausend Euro. Dass die Position dieser Geschädigten als sehr gut angesehen wird, zeigt sich alleine schon daran, dass viele Prozess­kosten­finanzierer bereit sind, die Kostenlast gegen eine reine Erfolgs­beteiligung zu tragen. Das Geschäfts­modell verwundert nicht, denn der erste Teilsieg konnte schon für die LKW-Abnehmer erreicht werden; so urteilte das Landgericht Hannover für die Stadt Göttingen im Dezember 2017 schon einmal jedenfalls grund­sätzlich gegen einen der LKW-Kartell­lanten.

Geschädigte sollten rechtzeitig aktiv werden

Göddecke Rechts­anwälte haben für mehrere Speditions­unternehmen Klagen auf den Weg gebracht und sehen sich und ihre Mandanten bestätigt. „Die Bußen, die diese LKW-Hersteller an die EU zum Teil einvernehmlich gezahlt haben, nützen den geschädigten LKW-Nutzern überhaupt nichts“, so Anwalt Hartmut Göddecke. Nur diejenigen können natürlich Geld erhalten, die jetzt noch rechtzeitig aktiv werden. Da das mit dem finanziellen Rückenwind durch eine Erfolgs­beteiligung in den meisten Fällen möglich ist, ist das finanzielle Risiko durchaus klar eliminiert. Deshalb lohnt sich das Gespräch zur eigenen Orientierung mit dem eingearbeiteten Rechts­spezialisten (0 22 41 / 17 33 – 0).

Viele Unternehmen entscheiden sich aus wirtschaftlichen Gründen gegen Sammelklage

Dass viele Unternehmen und Körpers­chaften sich gerade nicht Sammel­klagen anschließen, ist ebenfalls ein Trend, der handfeste wirtschaftliche Gründe hat. Denn derjenige, der im Verbund mit anderen Teilnehmern zusammen seine Forderung vorträgt, muss zwangs­läufig immer so lange warten, bis das letzte Glied in der Kette alle notwenigen Belege zusammen­gesammelt hat – und das kann erfahrungs­gemäß schon einmal viele Monate Vorsprung kosten – und Mehrkosten muss das individuelle Vorangehen auch nicht haben.

Mehr unter: LKW Kartell - Schadensersatz für Spediteure und Transportunternehmen jetzt sichern

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#5058

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d5058
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!