wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Bitte benutzen Sie zum Drucken dieser Seite die Druckfunktion Ihres Browsers!
Suche

Schadensersatzrecht | 17.01.2020

Abgas­skandal

Kein guter Start ins neue Jahr: KBA ordnet Rückruf für ca. 150.000 Mercedes-Fahrzeuge an

Nehmen Sie nicht an dem Rückruf teil, sondern setzen ihr Recht auf Schadens­ersatz durch

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Der Abgas­skandal setzt sich bei Daimler auch im neuen Jahr ungebremst fort. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in mehreren Bescheiden den Rückruf für diverse Mercedes-Modelle angeordnet und am 7. Januar 2020 veröffentlicht. Weltweit sind nach Angaben der Behörde mehr als 150.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen. Etwa ein Drittel der Fahrzeuge ist in Deutschland zugelassen.

Daimler muss die Fahrzeuge zurückrufen, damit unzulässige Abschalt­einrichtungen bzw. unzulässige Funktionen, die die Wirksamkeit des Emissions­kontroll­systems reduzieren, entfernt werden können. Von dem Rückruf sind Baureihen der C-Klasse, E-Klasse, S-Klasse und M-Klasse sowie Modelle des SLK, CLS oder GLE betroffen.

Vom aktuellen Rückruf sind folgende Modelle betroffen

Es handelt sich um bestimmte Baureihen, die zwischen 2012 und 2018 produziert wurden. Die Codes für den Rückruf lauten 5496121, 5499303 oder 5499636. Das KBA hat folgende Rückrufe unter den Referenz­nummern 9595 bis 9607 veröffentlicht:

  • Mercedes SLK, Baujahre 2015 – 2017, Baureihe R172 mit OM651 und der Abgasnorm Euro 6
  • Mercedes GLE, Baujahre 2015 – 2018, Baureihe 166
  • Mercedes E-Klasse, Baujahre 2013 – 2014, Baureihe 212 mit NAG 3
  • Mercedes C-Klasse und S-Klasse, Baujahre 2013 – 2016, Baureihen 205Hybrid, 222Hybrid
  • Mercedes E-Klasse, Baujahre 2014 -2016, Baureihe 207
  • Mercedes S-Klasse, Baujahre 2016 – 2017, Baureihe 222 4×4
  • Mercedes CLS-Klasse und E-Klasse, Baujahre 2015 bis 2018, Baureihen 212 und 218
  • Mercedes M-Klasse, Baujahre 2012 bis 2016, Baureihe 166
  • Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2016, Baureihe 222 mit NAG2 4×4
  • Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2015, Baureihe 222 mit NAG2 4×2
  • Mercedes E-Klasse, Baujahre 2012 bis 2014, Baureihe 207 mit NAG2
  • Mercedes CLS Klasse und E-Klasse, Baujahre 2014 bis 2016, Baureihen 212 und 218 mit NAG2

Daimler bestreitet Vorwürfe der Manipulation

Seit 2018 musste Daimler bereits mehr als eine Million Fahrzeuge wegen der Verwendung unzulässiger Abschalt­einrichtungen zurückrufen. Der Autobauer steht allerdings auf dem Standpunkt, keine illegalen Funktionen bei der Abgas­reinigung verwendet zu haben. Das KBA hat offen­sichtlich eine andere Sichtweise und hat erneut Rückrufe angeordnet. Es müssen nicht die letzten gewesen sein.

Nachteile durch ein Software Update

Bei den betroffenen Fahrzeugen muss die unzulässige Funktion entfernt und in der Regel ein Update aufgespielt werden. Ein Update kann sich ggf. negativ auf den Kraftstoff­verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors auswirken. Zudem erleiden die Fahrzeuge einen Wertverlust.

Gute Aussichten auf Schadensersatz

Betroffene Mercedes-Kunden müssen sich allerdings nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen, sondern können sich wehren. „Verschiedene Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Daimler die Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalt­einrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadens­ersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0
       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#7135

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d7135
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!