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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 22.09.2020

Krypto­währung

Können Krypto­währungen als Geld angesehen werden?

Bitcoin & Co. können als gesetzliche Zahlungs­mittel betrachtet werden

Zurzeit zerbricht sich die ganze online-welt um genau diese Frage den Kopf. Können Krypto­währungen als Währung angesehen werden? Darunter ist der Bitcoin wohl die bekannteste aller Krypto­währungen. Er beruht auf die Blockchain-Technologie und wird als online Zahlungs­system angesehen. Jedoch unterliegt er keiner Bank oder anderen Zahlungs­aufsicht was die Frage, ob der Bitcoin als Währung angesehen werden kann deutlich erschwert.

Hierfür sollte zuerst einmal geklärt werden was Geld überhaupt ist.

Bitcoin als Geld?

Grund­sätzlich wird Geld in Münzen und Banknoten berechnet, diese werden als Sachen angesehen und gilt als Tausch- und Zahlungs­mittel, welches auch als Maßstab und Rechen­einheit genutzt wird. Der Bitcoin müsste folglich als Sache gelten und banklich reguliert werden, um als Geld angesehen zu werden. Um eine Sache sein zu können müsste der Bitcoin durch einen Vertrag oder sonstiges von einer Person auf die andere übertragbar sein. Das ist natürlich möglich. Problematisch wird jedoch die Regulierung durch eine Bank.

Regulierung nicht notwendig

Hierbei wurde der Krypto­währung allerdings von der Rechtsprechung ein Sonder­status zugeschrieben, was zur Folge hat das es keiner Regulierung benötigt. Diese Ent­scheidung kommt wohl auch durch die große Bedeutung der online-Währung in der heutigen Zeit zustande. Demnach handelt es sich beim Bitcoin um Geld.

Anwaltliche Hilfe

Sie möchten sich näher zum Bitcoin oder einer anderen Krypto­währung informieren oder stehen vor einem rechtlichen Hindernis, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg eröffnen.

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