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Haftungsrecht und Versicherungsrecht | 20.04.2020

Betriebs­schließungs­versicherung

Kritik an Kompromiss­lösung zur Betriebs­schließungs­versicherung

Vertrags­klauseln sind oft Auslegungs­sache

In den vergangenen Wochen gab es viel Streit um sogenannte Betriebs­schließungs­versicherungen, die hauptsächlich von Hotel-, Bar- und Restaurant­betreibern abgeschlossen werden. In der aktuellen Corona-Krise wollten diese die Versicherung nun in Anspruch nehmen. Doch die Versicherer beriefen sich größtenteils darauf, dass die Policen das Corona-Virus nicht einschließen würden. Wir berichteten bereits darüber. Mehr zur Argumentation der Versicherer und ihrer Weigerung zu zahlen können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Kritik an Kompromisslösung zur Betriebsschließungsversicherung

Initiiert vom bayerischen Wirtschafts­ministerium wurde zwar inzwischen ein Kompromiss zwischen den Versicherern und den Verbänden des Gaststätten­gewerbes erzielt, dem sich zuletzt acht Versicherer angeschlossen haben. Allerdings steht dieser Kompromiss sowohl seitens verschiedener Anwalts­kanzleien als auch Makler unter starker Kritik und wird als Almosen abgetan.

GDV verteidigt Kompromisslösung

Der Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) verteidigte nun dieses Angebot. Auf der Website des Verbands ist in einer Stellung­nahme des GDV-Präsidenten Wolfgang Weiler zu lesen, dass die Versicherer durchaus auch in schwierigen Zeiten und bei Katastrophen für ihre Kunden da wären. Zuletzt hätten die Versicherer dies 1984 im Hagelsturm von München unter Beweis gestellt und unbürokratisch Hilfe geleistet. Allerdings müsse auch berücksichtigt werden, dass die Corona-Krise vorherige Schadens­ereignisse bei weitem übertreffe. Die gesamte Branche sei derzeit gefordert wie nie zuvor. Die „bayerische Lösung“ zwischen Versicherern und Gastwirten würde sicher­stellen, dass von Schließungen betroffenen Unternehmen schnell Liquidität zur Verfügung gestellt würde.

Kulanz hat Grenzen

Zudem wurde auch klargestellt, dass eine weitergehende Branchen­initiative unter der Feder­führung des GDV demnächst nicht zu erwarten sei. Kulanz habe ihre Grenzen und es könne von der Versicherungs­branche nicht erwartet werden, für wirtschaftliche Schäden aufzukommen, die nun mal nicht versichert seien.

Kulanz oder Pflicht? - Vertragsklauseln oft Auslegungssache

Doch kann bei der Forderung betroffener Versicherungs­nehmer, dass die Schließung wegen des Corona-Virus von den Versicherungen abgedeckt werden solle, wohl kaum von Kulanz die Rede sein. Während einige Versicherungs­verträge Pandemien klar ein- oder ausschließen, sind die Vertrags­klauseln vieler Versicherungen weniger präzise und damit Auslegungs­sache.

BaFin fordert gerechte Lösung für alle Beteiligten

Auch die BaFin ist der Auffassung, dass es sich hier um eine Grauzone handelt, und fordert eine Lösung, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werde. Keinesfalls dürften aber unklar formulierte Klauseln zu Ungunsten der Versicherungs­nehmer ausgelegt werden.

Wir helfen gerne

Wenn auch Ihr Gastronomie- oder Hotel­betrieb coron­abedingt schließen musste und Ihre Versicherung die Zahlung verweigert, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei gerne zur Seite, um Ihre Ansprüche durch­zusetzen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erst­beratung, um Ihre Versicherungs­police durch uns prüfen zu lassen.

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