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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 26.06.2018

Kündigung

Kündigung des Girokontos rechts­widrig! - Nulltarif muss weiterlaufen

Kündigungen eines Girokontos nur aus wichtigem Grund zulässig

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann

Bankkunden, denen das Girokonto („Konto­korrent“) aus angeblich wichtigem Grund kurzfristig gekündigt wurde, sollten sich hiergegen wehren!

Rückenwind bekommen sie dabei von Seiten der Gerichte. So entschied jüngst das Amtsgericht Ludwigslust (43 C 288/16), ein Girokonto dürfe nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

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Keine Kündigung nach Belieben

Eine Bank, die sich ent­schlossen hatte, das Girokonto einer Kundin mit dem Argument zu schließen, es könne nicht weiter zum Nulltarif geführt werden, kann, auf dieses Argument gestützt, das Girokonto ihrer Kunde nicht außer­ordentlich kündigen.

Bank kündigte kostenloses Girokonto aus Kostengründen

In dem vom Amtsgericht Ludwigslust entschiedenen Fall hatte die Kundin im Jahre 2000 bei ihrer Sparkasse ein kostenloses Girokonto eröffnet. Im März 2016 kündigte die Sparkasse das Konto mit dem Argument, aus Kosten­gründen die Konto­führung nur noch gegen ein Entgelt fortsetzen zu können.

Gerichte erachten Kündigungen für rechtswidrig

Wie schon das Amtsgericht Ludwigslust hält das Oberlandesgericht Naumburg ein solche vorgehen für rechts­widrig (Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 31.01.2012, Az. 9 U 128/11). Auch der Bundes­gerichthof (Urteil vom 05.05.2015, Akten­zeichen: XI ZR 214/14) hatte bereits in einem anderen Fall die Kündigung von Girokonten bei Sparkassen für rechts­widrig erachtet.

Widerspruch gegen Kündigung mit anwaltlicher Hilfe

Von einer Kündigung betroffene Sparkassen-Kunden haben gute Chancen, ihre Konten doch zu behalten. Sie sollten der Kündigung mit anwaltlicher Unterstützung widersprechen und die Sparkasse auffordern, das Konto weiter­zuführen.

Rufen Sie uns an!

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht, vertritt bundesweit Bankkunden in Streitig­keiten mit privaten Banken, Sparkassen, Volks- und Genossenschafts­banken bundesweit.

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