Der Alkohol-Unfall des Deutschland-Chefs des Bierbraukonzerns „Anheuser-Busch“ (u.a. Becks) und die daraufhin erfolgte fristlose Kündigung ist durch die Presse gegangen. Müssen Arbeitnehmer bei Trunkenheit am Steuer mit der Kündigung rechnen?
Für Brauerei-Chef können besondere Verhaltensregeln gelten - vor allem im Umgang mit Alkohol
Nicht unbedingt. Der Fall des Brauerei-Chefs weist einige Besonderheiten auf, die nicht auf 'normale' Arbeitnehmer übertragen werden können.
Unterstellt, dass der Arbeitsvertrag des „Anheuser-Busch“-Chefs tatsächlich fristlos gekündigt wurde (was aus den Presseberichten nicht eindeutig hervorgeht; das Arbeitsverhältnis könnte auch einvernehmlich aufgehoben worden sein): Es handelt sich um den Geschäftsführer eines großen Konzerns für alkoholische Getränke, der in Werbekampagnen für verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol wirbt.
So kann das pressewirksame und die öffentliche Aufmerksamkeit erregende Verhalten des prominenten Geschäftsführers, der dadurch die Firmenpolitik seines Unternehmens konterkariert, anders und weitaus strikter zu werten sein, als wenn es sich um einen 'normalen' und nicht in der Öffentlichkeit stehenden Angestellten handelt. Denn der Geschäftsführer repräsentiert sein Unternehmen auf besondere Weise.
Verhaltensbedingte Kündigung erfordert arbeitsvertragliche Pflichtverletzung
Der arbeitsrechtliche Umgang mit einem Arbeitnehmer sieht in der Regel anders aus. Eine verhaltensbedingte Kündigung erfordert eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Ein Kündigungsgrund kann Alkoholisierung während der Arbeit sein. Insbesondere die Kündigung eines Berufskraftfahrers, der während einer beruflichen Fahrt alkoholisiert ist, ist regelmäßig wirksam.
Denn der Arbeitgeber darf von einem Berufskraftfahrer erwarten, dass er während der Arbeitszeit nüchtern ist und auch während der Fahrt keinen Alkohol zu sich nimmt.
Belastung des Arbeitsverhältnisses durch außerdienstliches Fehlverhalten?
Bei außerdienstlichem Fehlverhaltens ist aber danach zu fragen, ob dadurch das Arbeitsverhältnis konkret belastet wird. Das wird bei einer rein 'privaten' Alkoholfahrt kaum der Fall sein. Auch eine Fahrt unter Alkoholeinfluss mit dem Dienstwagen - zumindest während einer 'Privatfahrt' - wird nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung rechtfertigen.