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Verbraucherrecht und Versicherungsrecht | 09.05.2023

Riester-Rente

LG Köln erklärt Klausel zur Renten­kürzung für unwirksam

Versicherer darf Riester-Rente nicht nachträglich kürzen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Ein Versicherungs­nehmer hat sich erfolgreich gegen die Kürzung seiner Riester-Rente gewehrt

Die Zurich Deutscher Herold beabsichtigte eine einschneidende Änderung beim Renten­faktor, wodurch die monatliche Riester-Rente des Versicherungs­nehmers deutlich geringer ausgefallen wäre. Das Landgericht Köln hat der Versicherung mit Urteil vom 8. Februar 2023 jedoch einen Strich durch die Rechnung gemacht und erklärte die entsprechende Klausel zur Renten­kürzung für unwirksam (Az.: 26 O 12/22).

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Mehrere Versicherungen wollen die Riester-Renten der Kunden kürzen

Die Zurich Deutscher Herold ist kein Einzelfall. Auch die Allianz Leben möchte die Riester-Rente ihrer Kunden kürzen. Dagegen klagt die Verbraucher­zentrale Baden-Württemberg. Ein Urteil wird zwar erst am 10. Juli 2023 erwartet, das Landgericht Stuttgart ließ aber schon durch­blicken, dass es die Klausel zur nach­träglichen Herabsetzung des Renten­faktors kritisch sieht, wie das Handels­blatt berichtete.

Versicherungsbedingungen sehen Kürzung der Riester-Rente vor

In dem Fall vor dem LG Köln hatte der Kläger 2006 eine fonds­gebundene Riester-Rente des Tarifs Förder Invest abgeschlossen. Dabei hatte sich die Zurich eine Kürzung der vertraglich vereinbarten Rente vorbehalten. In den Versicherungs­bedingungen heißt es dazu, dass die Rente gekürzt werden kann, „wenn sich die Lebens­erwartung unerwartet stark erhöht bzw. die Rendite der Kapital­anlagen nicht nur vorüberg­ehend absinkt und dadurch die langfristige Erfüll­barkeit einer lebens­langen Renten­zahlung nicht mehr sicher­gestellt ist…“ Dann dürfe die Rente so weit herab­gesetzt werden, wie es für die langfristige Erfüll­barkeit der Renten­zahlung erforderlich ist.

Erhebliche finanzielle Einschnitte durch Kürzung der Riester-Rente

Die geplante Kürzung hätte für den Versicherungs­nehmer erhebliche finanzielle Einschnitte bedeutet: Statt der vereinbarten 37,34 Euro Monatsrente pro 10.000 Euro ersparten Kapitals hätte er nur noch 27,97 Euro erhalten. Beim Renten­zahlungs­beginn im Jahr 2039 und einen geschätzten Fonds­volumen von 130.000 Euro hätte er statt einer monatlichen Renten­zahlung von 485,42 Euro nur noch 363,61 Euro erhalten, also knapp 122 Euro im Monat weniger.

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LG Köln: Die Klausel zur Kürzung der Riester-Rente benachteiligt Sparer

Diese Kürzung muss der Riester-Sparer nach dem Urteil des LG Köln nicht hinnehmen. Das Gericht entschied, dass die Klausel zur Renten­kürzung den Kläger unangemessen benachteilige und daher unwirksam sei. Auch wenn der in der Versicherungs­police vereinbarte Renten­faktor in Höhe von 37,34 Euro nicht garantiert wurde, dürfe sich der Versicherungs­nehmer doch darauf verlassen, so das Gericht. Zudem verletze die Klausel das Äquivalenz­prinzip, denn sie berücksichtige nur die Voraus­setzungen für eine Kürzung der Rente und nicht für eine Erhöhung.

Sehr gute Chancen für Sparer

„Auch wenn das Urteil noch nicht rechts­kräftig ist, zeigt es doch, dass Riester-Sparer gute Chancen haben, sich gegen eine Kürzung ihrer Rente zu wehren. Zumal sich auch beim Landgericht Stuttgart eine ähnliche verbraucher­freundliche Ent­scheidung andeutet“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Rechtsanwalt Dr. Gasser vertritt seit 1992 private Mandanten und mittel­ständische Unternehmen in allen Rechts­bereichen des Zivil- und Arbeits­rechts. Spezialisiert auf das Bank- und Kapitalmarktrecht, das Arbeitsrecht und das Schadens­ersatzrecht einschließlich der Dieselskandal-Fälle wurde tausenden Mandanten erfolgreich zu ihrem Recht verholfen. Kompetente und persönliche Beratung im Vorfeld einschließlich sorgfältiger Ermittlung der Tatsachen­grundlage sind eine Basis des Erfolgs, die durch sorgfältige Rechts­prüfung umgesetzt wird.

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Quelle: dpa/DAWR/ab

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