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Versicherungsrecht | 03.04.2019

Ärztliche Schweige­pflicht

Leistungs­antrag für Berufs­unfähigkeits­versicherung: Warum Sie Ihre Ärzte nicht von der Schweige­pflicht entbinden sollten

Probleme bei der Antrag­stellung vermeiden und ärztliche Berichte und Auskünfte selbst einholen

In unserem heutigen Rechtstipp informiere ich Sie darüber, ob Sie bei der Stellung eines Leistungs­antrags im Rahmen einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung Ihre Ärzte von der Schweige­pflicht gegenüber dem Versicherer entbinden sollten.

In diesem Zusammenhang sind zwei ganz klare Aussagen zu treffen.

1. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Ärzte von der Schweige­pflicht zu entbinden.

2. Sie sollten Ihre Ärzte auch nicht von der Schweige­pflicht entbinden.

Es besteht immer die Möglichkeit, Ihrem Versicherer mitzuteilen, dass Sie die erforderlichen ärztlichen Berichte und Auskünfte selbst einholen wollen und den Versicherer aufzufordern, Ihnen die hierfür erforderlichen Formulare zuzusenden.

Folgende Gründe sprechen gegen eine Schweigepflichtentbindung

Häufig kommt es im Verfahren der Leistungs­prüfung durch den Versicherer dadurch zu zeitlichen Verzögerungen, dass ärztliche Auskünfte nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung erteilt werden. Nicht selten ist die Situation dann so, dass der Versicherer sagt, er habe die Unterlagen angefordert, aber der Arzt habe sie nicht übersendet. Oder der Arzt teilt mit, dass er die Auskünfte schon längst erteilt habe, der Versicherer behauptet aber, die Auskünfte seien nicht eingegangen.

Wenn Sie es dem Versicherer überlassen haben, diese Auskünfte selbst einzuholen, wissen sie häufig nicht, wer der die Wahrheit sagt, weil sie in dieser Kommunikation schlichtweg außen vor bleiben. Die Versicherer sind meistens auch nicht die schnellsten darin, bei Unter­bleiben der Auskunfts­erteilung durch die Ärzte weiter nach­zufassen. Das können Sie bei persönlicher Rück­sprache mit dem Arzt häufig sehr viel schneller klären. Zudem bestehen bei den Versicherern häufig auch Post­rückstände. Zum Teil wird es erst nach Wochen durch den zuständigen Sach­bearbeiter realisiert, dass Auskünfte eingegangen sind. Auch insoweit sind Sie selbst wesentlich schneller.

Risiken der Schweigepflichtentbindung

Des Weiteren besteht auch ein erhebliches Risiko, wenn der Arzt direkt mit dem Versicherer kommuniziert. Nicht selten beinhalten die ärztlichen Auskünfte Fehler. Beispiels­weise werden Erkrankungen mitgeteilt, welche überhaupt nicht vorgelegen haben, oder es wurden Erkrankungen in der Vergangenheit fehlerhaft diagnostiziert und so an den Versicherer weiter­gegeben. Das kann dann schnell zu Problemen führen. Möglicher­weise meint der Versicherer dann, dass ihm schon bei der Beantragung des Versicherungs­vertrags Krankheiten verschwiegen wurden und es erfolgt der Rücktritt vom Versicherungs­vertrag oder der Versicherungs­vertrag wird angefochten. Einen solchen Vorgang dann zu reparieren und den Versicherer von dem wirklichen Sachverhalt zu überzeugen, ist zuweilen schwierig.

Probleme vermeiden und Auskünfte selbst einholen

In jedem Fall ist auch das mit einer zeitlichen Verzögerung der Antrags­prüfung verbunden. Daher ist es verständlich, wenn Sie die Auskünfte bei dem Arzt einholen und sichten, bevor sie diese an den Versicherer weitergeben. Etwaige Fehler können Sie dann ganz kurzfristig korrigieren lassen, ohne dass all diese Probleme bei der Leistungs­prüfung auftreten.

Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit auch persönlich zur Verfügung.

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