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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 31.10.2016

Fondsgebundene Lebens­versicherung

Life Traded Insurance Portfolio Germany (Life TIP III) - Versicherungs­nehmer realisieren hohe Verluste bei dem Fonds Euro TLSI Class Shares

Versicherungs­nehmer könnten Rück­zahlung der Prämien abzüglich eines Wert­ersatzes für den Versicherungs­schutz beanspruchen / Nehmen Sie für ein unverbindliches Erstgespräch Kontakt mit uns auf

Es zeichnete sich bereits über die Jahre ab, dass bei der Life Traded Insurance Portfolio Germany (Life TIP III) erhebliche Verluste insbesondere bei dem Fonds Euro TLSI Class Shares eintreten werden. Nun steht es schwarz auf weiß: Wer beispiels­weise zu 100 Prozent in den Fonds mit US-amerikanischen Policen (Euro TSLI Class Shares) investiert hat, realisiert einen Verlust von über 80 Prozent. Etwas positiver fällt es für die Versicherungs­nehmer aus, die nicht ausschließlich in den TSLI angelegt haben, sondern zu einem bestimmten Prozentsatz auch in den Fonds mit gebrauchten britischen Lebens­versicherungen (Traded Endowment Policies).

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Schadensersatzansprüche könnten bereits verjährt sein

Für die betroffenen Investoren stellt sich daher die Frage nach Möglichkeiten zur Schadens­kompensation. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Zehnjahres­höchstfrist etwaige Schadens­ersatz­ansprüche bereits verjährt sind. Etwas anderes gilt nur dann, wenn etwa ein Verzicht auf die Verjährungs­einrede erteilt wurde oder sonstige verjährungs­hemmende Maßnahmen eingeleitet worden sind.

Chancen zum Rücktritts- oder Widerspruchsrechte nutzen

Für Versicherungs­nehmer bestehen dennoch Chancen, einen Großteil des eingesetzten Kapitals ersetzt zu bekommen. „Nach unserer Prüfung dürften Rücktritts- oder Wider­spruchs­rechte bestehen“, erläutert Fach­anwältin Dr. Brockmann von HAHN Rechts­anwälte. Für diesen Fall können die Versicherungs­nehmer Rück­zahlung der Prämien abzüglich eines Wert­ersatzes für den Versicherungs­schutz beanspruchen. „Es ist zwar höchstrichterlich noch nicht geklärt, wer etwa die im Rahmen einer fondsgebundenen Lebens­versicherung in erheblicher Höhe entstandenen Verluste zu tragen hat“, so Brockmann weiter. HAHN Rechts­anwälte vertritt jedoch insofern die Auffassung, dass jedenfalls hohe Verluste von dem Versicherungs­unternehmen, hier der Credit Suisse Life & Pensions AG, zu tragen sind, denn anderenfalls würde das bestehende Rücktritts- oder Widerspruchs­recht entwertet.

Hahn Rechts­anwälte vertritt bereits eine Vielzahl von Investoren der Life Traded Insurance Portfolio Germany (Life TIP III), die Schadens­ersatz­ansprüche und Rücktritts­rechte verfolgen.

Nehmen Sie unverbindlich für ein Erst­gespräch telefonisch unter 0421-246850 oder per E-Mail unter info@hahn-rechtsanwaelte.de mit uns Kontakt auf. Ansprechpartnerin für diese Fälle ist Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann.

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