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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 23.11.2017

Insolvenz­verfahren

MBB Clean Energy AG: Gläubigerv­ersammlung lässt Anleger hoffen

Gläubiger­ausschuss gewählt - Anleihe­gläubiger können sofort Geld vom Treuhänder fordern

(Amtsgericht München (Insolvenzgericht), Beschluss vom 16. August 2017, 1508 IN 1912/15)

Die Gläubiger der MBB Clean Energy AG erfuhren in der am 15. November 2017 beim Insolvenz­gericht München durchgeführten Gläubigerv­ersammlung, was die Ursachen der Insolvenz der MBB Clean Energy AG (MBB CE) waren, welche Fehl­entwicklungen es gab und wie die Aussichten der Gläubiger sein werden. Außerdem wurde ein fünf­köpfiger Gläubiger­ausschuss gewählt, in dem Herr Rechtsanwalt Hartmut Göddecke Mitglied ist.

Mehr als zwei Jahre nachdem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenz­verfahrens (6. Juli 2015) bei dem Amtsgericht München eingereicht worden war, wurde am 16. August 2017 das Insolvenz­verfahren eröffnet. Damit konnten die Gläubiger der MBB CE ihre Forderungen anmelden. Neben dem Schadens­ersatz­anspruch eines Vertrags­partners der MBB CE, der mittlerweile selbst im Insolvenz­verfahren gelandet ist, sind hauptsächlich Anleger der MBB CE-Anleihe die Leid­tragenden.

Lange Prüfphase und vorheriger Geschäftsverlauf

Die lange Prüfdauer, die der Insolvenz­verwalter Breihaupt benötigte, war dann in der Aussprache auch Gegenstand heftiger Diskussionen, da in den meisten Fällen ein Prüf­zeitraum von etwa drei Monaten ausreicht, damit eine Entscheidung darüber getroffen werden kann, wie es im Insolvenz­verfahren weitergehen soll. Nach Ansicht des Insolvenz­verwalters Breithaupt war die Ursache für den langen Zeitraum, um das Gutachten für das Gericht zu fertigen, bedingt durch den schleppenden Informations­fluss der früheren Verantwortlichen und eine unklare Dokumenten­lage wegen bestehender Versicherungen.

Klarheit gewannen die Gläubiger über die Vermögens­lage. Denn nicht – wie geplant – 800 Mio. Euro wurden von der Insolvenz­schuldnerin MBB CE eingesammelt, sondern nur etwa 12,9 Mio. Euro. Ein Großteil dieses Geldes wurde für Berater ausgegeben. Der Anlass war, dass das Unternehmen selbst über zu wenig know how verfügte, um das Geschäft überhaupt führen zu können. Nach Meinung des Insolvenz­verwalters bestehen Aussichten, ein Teil der Honorare für die Konsultationen zurück zu verlangen. So verlangten beispiels­weise die Wirtschafts­prüfungsg­esellschaft GKK Partners Treuhand GmbH ca. 750.000 Euro und die ETL AG Wirtschafts­prüfungsg­esellschaft ca. 580.000 Euro.

Liest man das Gutachten des Insolvenz­verwalters Breithaupt, dann fällt auf, Gelder für Positionen ausgegeben waren, die eigentlich andere hätten finanzieren sollen. Hier gibt es Sonderungs­bedarf.

Kurz & knapp: Geld vom Treuhänder fordern

Im Normalfall müssen Gläubiger eines Insolvenz­verfahrens bis zu dessen Abschluss warten, bevor sie eine Quote aus dem Erwirtschafteten erhalten. Nehmen MBB CE-Anleihe­gläubiger ihre Rechte gegenüber dem Treuhänder wahr, so erhalten sie einen Teil schon wesentlich früher.

Keine Investitionen durchgeführt – Versicherungen abgeschlossen

Fest steht jedenfalls, dass kein einziges Neue Energien Projekt von der MBB CE realisiert worden ist. Kein einziger Kaufvertrag ist durch­geführt worden. Vertragliche Ver­einbarungen mit der Windreich GmbH, Stuttgart, um das Ziel Neue Energie Anlagen zu errichten, zum Ziel zu führen, blieben im Keim stecken. Statt Erträge aus der Zusammen­arbeit zu generieren, resultieren hieraus im Ergebnis hohe Verluste, die zur Insolvenz­tabelle angemeldet worden sind.

In hohem Maße wurden Versicherungen für die MBB CE abgeschlossen, aus denen. noch Leistungen in das Insolvenz­verfahren erwartet werden.

Anleihegläubiger haben Chancen aus zwei Quellen Geld zu erhalten

Was diejenigen am meisten interessiert, die ihr Geld in die MBB CE – Anleihe investierten, ist die Antwort auf die Frage, wann es Geld zurück gibt und wieviel. Die Antwort ist zweigleisig. Denn zum einen können Anleger einen Teil ihres Geldes von dem eingeschalteten Treuhänder zurück verlangen. Dazu existiert bereits ein Urteil des Oberlandes­gericht München (OLG München) (vgl. dazu auch MBB Clean Energy AG: Anleihe­gläubiger können schon jetzt Geld zurück erhalten).

Außerdem wird es wohl am Ende des Insolvenz­verfahrens einen weiteren Teil geben, wenn die Ansprüche anerkannt werden und das eingenommene Geld zur Auszahlung zur Verfügung steht. Erfahrungs­gemäß sollte man von einem mehrjährigen Zeitraum ausgehen, bis das alles seine Regelung gefunden hat.

Gläubigerausschuss gewählt – Anwalt Hartmut Göddecke ist Mitglied

Zur Kontrolle und Beratung in dem Insolvenz­verfahren MBB CE hat sich die Mehrheit der Gläubiger dafür entschieden, dass ein fünf­köpfiger Gläubiger­ausschuss gebildet wird. Als Vertreter der Anleihe­gläubiger und der Schutz­gemein­schaft der Kapital­anleger e. V. (SdK) ist Hartmut Göddecke gewählt worden. Angesichts des langwierigen Prüf­verfahrens von über zwei Jahren – der Regelfall solcher Prüfphasen beträgt drei Monate – ist ein Gläubiger­ausschuss nach Ansicht aller Gläubiger notwendig.

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Für Anleihe­gläubiger, die ihren Verlust möglichst rasch minimieren wollen, ist es angesichts der Bestätigung durch das OLG München sinnvoll, den Anspruch gegen den Treuhänder zu realisieren. Göddecke Rechts­anwälte helfen dabei.

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie hier und folgend:

MBB Clean Energy – Zinszahlung ausgefallen, BaFin ermittelt

MBB Clean Energy AG: Anleihegläubiger können schon jetzt Geld zurück erhalten

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