wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Verkehrsrecht | 21.04.2015

„Idiotentest“ meistern

MPU: Was hinter der medizinisch-psychologischen Untersuchung steckt und warum ein Anwalt behilflich sein kann, die MPU zu schaffen

M, P, U und raus bist Du!

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Michael Rudnicki

Ausgezählt. So fühlen sich manche Fahrerlaubnisinhaber und solche die es werden wollen, wenn sie von der für ihren Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zur medizinisch-psychologischen Untersuchung – kurz MPU – geschickt werden. Die im Volksmund als Idiotentest verschriene Begutachtung durch Verkehrsmediziner und Verkehrspsychologen gilt gemeinhin als so ziemlich das Schlimmste, was sowohl dem Anwärter auf einen Führerschein als auch dessen Besitzer widerfahren kann.

Wer einen Führerschein haben oder behalten will, muss sowohl in körperlicher als auch in geistiger Hinsicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. So hat es der Gesetzgeber in § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) angeordnet. Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen in diesem Sinne ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. Zweifelt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an besagter Eignung, hat sie dies dem betreffenden Inhaber einer Fahrerlaubnis bzw. dem Antragsteller mitzuteilen und gleichsam die Gelegenheit einzuräumen, die Zweifel auszuräumen. Zu diesem Zwecke kann dann gemäß § 2 Abs. 8 StVG die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet werden. Nur mit einem positiven Gutachten können Zweifel an der Eignung des Fahrerlaubnisinhabers ausgeräumt werden. Fällt das Gutachten hingegen negativ aus, ist in aller Regel auch mit einer entsprechenden Entscheidung der Behörde zu rechnen, und der Führerschein ist bzw. bleibt weg.

Eine staatlich angeordnete Maßnahme, von der so viel abhängt, unterliegt ihrerseits strengen Regeln. Und die sollte man kennen, wenn es darum geht, eine Begutachtung und deren Ergebnis zu überprüfen. Den Maßstab für die rechtliche Überprüfung eines MPU-Gutachtens bildet die “Richtlinie über die Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen”. Rechtsanwälte, die in Verkehrs- und Führerscheinangelegenheiten verteidigen, müssen die Richtlinie kennen und anzuwenden wissen. Daneben können gelegentliche Besuche bei den amtlich anerkannte Begutachtungsstellen nicht schaden. Ein Blick hinter die Kulissen und das Gespräch unter Fachleuten sind geeignet, zur Schärfung des eigenen Gespürs beizutragen. Mir bietet sich eine solche Gelegenheit demnächst wieder auf einer Veranstaltung des TÜV Nord. Dieser hat angekündigt, über aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung informieren zu wollen; und ich werde dabei sein.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1.8 (max. 5)  -  5 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#702

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d702
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!