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Immobilienrecht und Mietrecht | 08.03.2016

Gefährlicher Schimmel

Mietmindung wegen gefährlichen Schimmels: Kann die Miete gemindert sein, wenn der Schimmel (Schimmel­pilze) zwar toxisch ist, aber niemand durch den Schimmel erkrankt ist?

Anwalt für Mietrecht beantwortet häufige Fragen zum Thema Schimmel­befall und Miet­minderung (Teil 5)

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Nach einer älteren Entscheidung des Land­gerichts Berlin kommt es nur darauf an, ob nach der festgestellten Konzentration der Schimmel­pilze eine objektive Gefährdungs­lage für die Mieter vorgelegen hat. Demnach ist eine Minderung aufgrund toxischer Belastung ohne nach­gewiesene Erkrankung der Mieter denkbar.

Nach Ansicht des Landgerichts Lübeck ist eine Mietminderung bereits bei einem Verdacht auf toxischen Schimmelbefalls möglich

Nach einem älteren Urteil des Land­gerichts Lübeck ist ein Mangel der Mietsache mit der Rechtsfolge, dass dadurch die Miete gemindert ist bereits bei einem Verdacht auf toxischen Schimmel­befall gegeben. Nach diesem, letztgenannten Urteil wäre die Miete gemindert, wenn toxischer Schimmel nachgewiesen wird, aber niemand durch den Schimmel zu Schaden gekommen ist.

Für das Oberlandesgericht Hamm reichte bereits eine toxische Raumluftbelastung für eine Mietminderung aus

Eine toxische Raumluft­belastung war in einem älteren Urteil des Ober­landes­gerichts Hamm vom 13.2.2002 (Akten­zeichen: 30 U 20/01) ausreichend für die Minderung der Miete. Die Richter des OLG Hamm hielten es für eine Minderung der Miete nicht für erforderlich, dass Personen durch die toxische Raumluft­belastung zu Schaden gekommen sind.

Bei den Berliner Instanzrechtsprechungen müssen Personen nachweisbar erkrankt sein

Tendenziell ist die Berliner Instanz­recht­sprechung (Landgericht Berlin und Kammer­gericht) eher strenger. Man wird nach der Prüfung der Rechtsprechung wohl sagen müssen, dass eine Minderung vom Landgericht Berlin und vom Kammer­gericht eher zugestanden wird, wenn Personen durch den Schimmel­befall nachweisbar erkrankt sind.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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