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Arbeitsrecht | 06.07.2016

Mobbing

Mobbing im Arbeits­recht: Wie viel Schmerzens­geld kann der Arbeit­nehmer realistischer Weise vor Gericht durchsetzen?

Anwalt für Arbeits­recht beantwortet Fragen zum Thema Mobbing am Arbeits­platz (Teil 7)

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Oft Klagen Arbeit­nehmer wegen Mobbing auf Schmerzens­geld erst dann, wenn sie bereits schwer erkrankt sind und am Ende eines langen Leidens­weges angekommen sind. Dementsprechend hoch sind die geforderten und bei Vorliegen der Voraus­setzungen durch die Arbeits­gerichte zugesprochenen Schmerzens­geld­summen.

Bei schwerwiegenden Folgen des Mobbings werden Schmerzensgeldsummen zwischen 20.000 und 50.000 Euro zugesprochen

Das setzt aber voraus, dass ein entsprechend schwer­wiegender Fall vorliegt. Solche Summen kommen in der Regel dann in Frage, wenn durch das Mobbing eine langwierige ärztliche Behandlung erforderlich ist bzw. durch das Mobbing einen Burn-Out oder ein sonstiger langfristiger pathologischer Zustand hervorgerufen wurde, der nur durch langwierige ärztliche Behandlung wieder hergestellt werden kann.

Bei einer außergerichtlichen Einigung sollen auch schon mal 100.000 Euro gezahlt worden sein

Über eine außer­gewöhnlich hohe Summe berichtet der Spiegel in seiner Online-Ausgabe vom 13.9.2011 unter Berufung auf eine andere Quelle. Einem Presse­bericht zufolge soll sich eine Ex-General­sekretärin der ARD vom Intendanten der ARD gemobbt gefühlt haben. Zu einem Gerichts­verfahren ist es dennoch nicht gekommen. Die Ex-General­sekretärin und die ARD einigten sich wohl auf eine außergerichtliche Zahlung von 100.000 Euro, was die ARD nach Berichten des Spiegel nicht bestätigen wollte.

Höhe der Schmerzensgeldsumme hängt aber immer vom Einzelfall ab

In manchen Fällen sprechen die Gerichte auch geringere Summen (etwa 3000 Euro) als Schmerzens­geld zu. Es kommt stark auf den Einzelfall an. Wenn etwa jemand wegen des Mobbing das über Wochen Kopf­schmerzen hatte oder unter Schlaf­störungen litt, sind Schmerzens­geld­summen von 3000-5000 Euro denkbar.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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