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Strafrecht | 07.03.2018

VW-Abgas­skandal

Neue Hoffnung für Geschädigte im VW-Abgas­skandal: Ermittlungen auf zwei Vorstände der Audi AG ausgeweitet

Vorstands­mitglieder sollen schon vor September 2015 Kenntnis vom Abgas­skandal gehabt haben

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Philipp Neumann, Maître en Droit

Die Staats­anwaltschaft München II hat im VW-Abgas­skandal ihre Ermittlungen auf zwei Vorstände der Audi AG ausgeweitet. So sind nach Presse­berichten die Wohnungen des ehemaligen Vorstands Herrn Stefan Knirsch und des Vorstands Herrn Ullrich Hackenberg durchsucht worden. Damit ist von konkreten Anhalts­punkten auszugehen, dass auch Vorstands­mitglieder der Audi AG vor September 2015 Kenntnis vom Abgas­skandal hatten.

Die weiteren Ermittlungen nähren Hoffnungen, dass hieraus weitere Erkenntnisse für geschädigte Aktionäre und Fahrzeug­inhaber erwachsen.

Vorstandsmitglieder waren in Motorenentwicklung eingebunden

Die nunmehr betroffenen Vorstands­mitglieder waren jeweils in die Motoren­entwicklung eingebunden. Ullrich Hackenberg, Ent­wicklungs-Vorstand bei der Audi AG ab Juli 2013, wurde im Dezember 2015 beurlaubt. Er gilt als enger Vertrauter des ehemaligen VW-Vorstands­vorsitzenden Prof. Dr. Martin Winterkorn. Zudem ist Herr Ullrich Hackenberg im Muster­verfahren der Aktionäre der Volkswagen AG wegen erlittener Kursv­erluste als Zeuge benannt. Stefan Knirsch war seit Mai 2013 Leiter der Aggregat­entwicklung und stieg im Januar 2016 in den Vorstand auf. Diesen verließ er im September 2016 wieder. Knirsch wird dahingehend belastet, bereits im Oktober 2013 Kenntnis von verbotener Software in Audi-Fahrzeugen in den USA gehabt zu haben. So soll er von Audi-Mit­arbeitern am 11. Oktober 2013 eine entsprechende Risiko­einschätzung über Verstöße gegen US-Gesetzte wegen Abschalt­einrichtungen erhalten haben.

Haus­durch­suchungen der Staats­anwaltschaft sind richterlich anzuordnen. Zwingende Bedingung für solche Haus­durch­suchungen ist es, dass hinreichend tatsächliche Anhalts­punkte für eine Straftat vorliegen. Vage Indizien oder Vermutungen reichen nicht aus, um Durch­suchungen richterlich anordnen zu können.

Chancen für Aktionäre und betroffene Fahrzeuginhaber der Marke Audi

Sollte sich der jeweilige Verdacht bestätigen, steigen die Chancen von Aktionären, ihre Schaden­ersatz­ansprüche wegen ent­standener Kursverluste der VW-Aktie erfolgreich erstreiten zu können. So könnte sich die These verdichten, dass auch der Vorstand der Volkswagen AG früher Kenntnis vom Abgas­skandal hatte. Für Fahrzeug­inhaber der Marke Audi, die eine Rück­abwicklung ihres Kaufes gegen den Hersteller in Betracht ziehen, haben damit gegen die Audi AG weitere mögliche Belege zur Hand.

Die Kanzlei ARES Rechts­anwälte vertritt vom Abgas­skandal betroffene Aktionäre und Fahrzeug­inhaber gerichtlich und außer­gerichtlich.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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