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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 26.11.2018

Anlage­skandal

Neuer Beschuldigter im Anlage­skandal um die EN Storage GmbH - Wirtschafts­prüfer rückt ins Rampenlicht

Mindestens ein Wirtschafts­prüfer unter Verdacht

Im Anlage­skandal um die EN Storage GmbH rückt ein neuer Beschuldigter ins Rampenlicht – ein ehemaliger Wirtschafts­prüfer des Pleite-Unter­nehmens. Er soll der EN Storage GmbH glänzende Zahlen bescheinigt und dafür Geld angenommen haben. Das behauptet zumindest einer der Ex-Geschäfts­führer von EN Storage, der bereits zu einer ca. acht­jährigen Haftstrafe verurteilt wurde.

Wie die „Stuttgarter Nachrichten am 16. November 2018 berichteten, plauderte der ehemalige Geschäfts­führer als Zeuge im Verfahren am Landgericht Stuttgart praktisch aus dem Näh­kästchen.

Ehemaliger Geschäftsführer belastet Wirtschaftsprüfer

Der Wirtschafts­prüfer, der in der Schweiz lebt, habe von den Betrügereien gewusst und dem Unternehmen dennoch hervorragende Zahlen bescheinigt. Gegen Geld, versteht sich. Einmal in Fahrt gekommen, berichtet der ehemalige Geschäfts­führer weiter, dass im Laufe der Jahre drei Wirtschafts­prüfer der EN Storage glänzende Geschäfte bescheinigt hätten, obwohl es diese nie gegeben hat. Eine Beruhigungs­pille für die Anleger sollen sie demnach gleich mit­geliefert und per Zertifikat bestätigt haben, dass ihr Geld wie vereinbart in Server investiert wurde. Wie inzwischen bekannt ist, hat es auch diese Server nie gegeben und die Anleger, die insgesamt rund 100 Millionen Euro investiert haben, stehen vor einem finanziellen Scherben­haufen. Die angesprochenen Wirtschafts­prüfer sollen alle für eine Stuttgarter Kanzlei gearbeitet und dort nach und nach aus­geschieden sein.

Schadensersatzklagen gegen Wirtschaftsprüfer

Der Ex-Geschäfts­führer packt weiter aus und erzählt von gefälschten Rechnungen, erfundenen Adressen, etc. „Die Aussagen, so sie denn glaubhaft sind, belegen, welches Ausmaß der Betrug bei der EN Storage GmbH hatte und wie skrupellos die Anleger über den Tisch gezogen wurden“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, Brüllmann Rechts­anwälte, aus Stuttgart. Er vertritt schon zahlreiche geschädigte EN Storage-Anleger und macht Schadens­ersatz­ansprüche für sie geltend. „Das Positive an der Zeugen­aussage ist, dass sich Schadens­ersatz­ansprüche gegen die Wirtschafts­prüfer dadurch untermauern lassen, da sie offenbar einen gehörigen Anteil an dem Betrug haben. Wir haben schon Schadens­ersatz­klagen gegen die Wirtschafts­prüfer eingereicht“, so Rechtsanwalt Hitzler.

Schadensersatzansprüche auch gegen Anlageberater und Anlagevermittler

Neben den Wirtschafts­prüfern kommen auch die Anlage­berater und -vermittler als Anspruchs­gegner in Frage. Sie sind schadens­ersatz­pflichtig, wenn sie die Anleger nicht über die Risiken aufgeklärt haben. Rechtsanwalt Hitzler: „Aus zahlreichen Gesprächen mit unseren Mandanten wissen wir, dass diese Aufklärung oft ausgeblieben ist.“

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Mehr Informationen Interessengemeinschaft EN Storage.

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