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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 13.04.2017

VW-Abgas­skandal

OLG Braunschweig eröffnet Kapital­muster­verfahren bei VW – Frist für Anmeldung läuft

Die Anmeldung der Ansprüche ist bis zum 08.09.2017 möglich

Im Verfahren gegen Volkswagen wegen unterlassener Kapital­markt­informationen im Rahmen der Diesel­affäre hat das OLG Braunschweig den Muster­kläger ausgewählt und damit das Kapital­anleger­muster­verfahren eröffnet.

Anleger sollten ihre Ansprüche geltend machen

Anleger, die nicht geklagt haben, haben jetzt die Möglichkeit innerhalb von sechs Monaten ihre Ansprüche anzumelden. Durch die Anmeldung wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt. So kann dann nach Ende des Muster­verfahrens,

Das Muster­verfahren gegen VW läuft

wenn dessen Ausgang bekannt ist, entschieden werden, ob sich eine Durch­setzung der Ansprüche gegen Volkswagen lohnt oder nicht.

Kanzlei Bergdolt berechnet anfallende Kosten

Die Kosten für die Anmeldung im Muster­verfahren betragen etwa ein Drittel derer, die für die Klage anfallen. Es besteht kein Kosten­risiko hinsichtlich einer Tragung der Kosten der Gegenseite. Gerne berechnen wir für Sie auf Basis Ihres Schadens die exakten anfallenden Kosten. Wir unterstützen Sie auch bei der Abklärung einer Kosten­übernahme Ihrer Rechts­schutz­versicherung, wenn dies für Sie relevant ist.

Anleger sollten möglichst schnell handeln

Eine Anmeldung der Ansprüche ist bis zum 08.09.2017 möglich. Die Kanzlei Bergdolt empfiehlt allerdings, eine Registrierung bis spätestens 23.05.2017 vorzunehmen. Es besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Zeitpunkt ein Teil der Ansprüche verjährt. Die Frage der Verjährung wird erst im Verfahren selbst geklärt.

Daher kann dies im Vorfeld nicht mit Sicherheit gesagt werden.

Nehmen sie gerne Kontakt mit unserer Kanzlei auf, wenn Sie eine Anmeldung wünschen.

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