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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 14.02.2017

Schadens­ersatz­anspruch

Ökofonds Wölbern 03 ProKlima: Fehlerhafte Anlagen­beratung eröffnet Ansprüche auf Schadens­ersatz

Anlage­beratungen entsprechen oft nicht den Grund­sätzen einer anleger- und objekt­gerechten Beratung

Eine Geldanlage, die möglichst sicher ist, Rendite abwirft und auch noch nachhaltig in den Umwelt- oder Klimaschutz investiert, steht bei vielen Anlegern hoch im Kurs. Leider erleben Anleger mit Investitionen in solche Ökofonds auch immer wieder eine Bauch­landung. Statt Renditen werden Verluste erwirtschaftet. Das mussten auch die Anleger des Fonds Wölbern Private Equity Futur 03 – ProKlima (inzwischen Wölbern Invest Private Equity Futur 03 Environment) erfahren.

Der Fonds wurde im März 2008 aufgelegt und Anleger konnten sich mit einer Mindest­summe von 10.000 Euro beteiligen. Die Fonds­gesellschaft investierte wiederum in einen Private Equity Fonds und zusätzlich in Direkt­beteiligungen im Bereich Klimaschutz und Umwelt­technologien. Doch die Hoffnungen vieler auch ökologisch orientierter Anleger in eine nachhaltige und rendite­starke Kapital­anlage investiert zu haben, wurden enttäuscht. Zuletzt notierte der Kurs laut der Handels­plattform zweitmarkt.de nur noch bei 14 Prozent (Stand 18. Oktober 2016).

Schadensersatzanspruch durch fehlerhafte Anlagenberatung

Viele Wölbern-Fonds gerieten in wirtschaftliche Schwierig­keiten, nachdem der ehemalige Wölbern-Chef Gelder aus diversen Fonds­gesellschaften abgezogen und veruntreut hatte. „Allerdings sind geschlossene Fonds grund­sätzlich einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Das gilt auch für den Wölbern 03 ProKlima. Über diese Risiken müssen die Anleger im Zuge einer ordnungs­gemäßen Beratung auch umfassend aufgeklärt werden. Erfahrungs­gemäß hat diese Aufklärung aber oft zu wünschen übriggelassen, sodass Schadens­ersatz­ansprüche entstanden sein können“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechts­anwälte.

Anleger wurden oft nicht über Risiken aufgeklärt

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechts­anwälte aus Stuttgart betreut bereits zahlreiche Mandanten verschiedener Wölbern-Fonds. Dabei zeigt sich immer wieder, dass die Anlage­beratung nicht den Grund­sätzen einer anleger- und objekt­gerechten Beratung entsprochen hat. So müssen die Anleger z.B. zwingend darüber aufgeklärt werden, dass erhaltene Ausschüttungen ggf. wieder zurück­gefordert werden können oder auch der Total­verlust der Einlage drohen kann. „Bei der Vermittlung von Ökofonds wie den Wölbern 03 ProKlima haben sich die Anlage­berater unserer Erfahrung nach aber häufig das ökologische Gewissen der Anleger zu Nutze gemacht und ließen Risiken wie das Wieder­aufleben der Kommanditisten­haftung oft genug unter den Tisch fallen. In Fällen einer fehler­haften Anlage­beratung kann häufig Schadens­ersatz geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

Risikoaufklärung durch Übergabe des Emissionsprospekts

Die Risiko­aufklärung kann zwar auch durch die Übergabe des Emissions­prospekts erfolgen. „Dazu muss der Prospekt aber auch rechtzeitig übergeben werden und nicht erst am Tag der Zeichnung der Fonds­anteile. Ein Verkaufs­prospekt hat häufig mehr als 100 Seiten und dementsprechend muss der Anleger auch Zeit haben, diesen zu lesen und zu bewerten“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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