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Kapitalanlagerecht | 11.09.2018

Insolvenz

P&R-Insolvenz­verfahren: YouTube-Video beantwortet Fragen und gibt Anlegern Hilfe

Anmeldungen zur Insolvenz­tabelle auch nach dem 14.09.2018 möglich

Anleger in den P&R-Insolvenz­verfahren beäugen die Insolvenz­verwalter aus der Kanzlei Jaffé skeptisch. Und auch die Presse streut kritische Töne ins Geschehen. Warum das seine Berechtigung hat, erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapital­markt­recht Hartmut Göddecke in einem Video-Interview.

P&R-Anleger beklagen nicht nur den Verlust ihres eingesetzten Geldes, sondern sehen sich auch noch mit den Vorschriften des Insolvenz­rechts konfrontiert. Denn viele P&R-Anleger sind vorsichtig geworden, wenn es um das Investment bei P&R-Container geht. Diese Skepsis erfasst auch die Insolvenzverwalter – und sie ist auch in großen Teilen berechtigt. Denn die Kluft zwischen den Interessen der P&R-Investoren und den Insolvenz­verwaltern ist offen­sichtlich.

Hier ein Überblick, was P&R-Anleger uns in vielen Gesprächen, Telefonaten, E-Mails und Schreiben gefragt haben:

  • Warum muss ich als P&R-Anleger meine Ansprüche jetzt bei P&R zur Insolvenz­tabelle anmelden? Was passiert nach dem 14. September 2018?
  • Was passiert im Prüftermin?
  • Werden meine Forderungen nicht automatisch zugelassen? Schließlich hat ja der Insolvenz­verwalter das Formular erstellt.
  • Was muss ich tun, wenn meine Forderung bestritten wurde?
  • Gibt es keine andere Alternative hierzu?
  • Was kann ich tun, um meine Position im P&R Insolvenz­verfahren zu verbessern?
  • Lohnt sich der Aufwand gemessen an der zu erwartenden Auszahlung?
  • Wie hoch ist der Anteil daran?
  • Wird es zu Rück­forderungen durch die Insolvenz­verwalter kommen?

Wie es nach der Forderungsanmeldung im P&R-Containerchaos weiter geht

Die Anmeldung ist der erste Schritt, den die P&R-Container­besitzer machen müssen, um überhaupt zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil ihres Geldes zurück zu erhalten. Wichtig ist auch, in der Gläubiger­versammlung am 17. + 18. Oktober 2018 vertreten zu sein. Denn bei diesem Termin geht es nicht nur um die – rein formelle Frage – ob der jeweils bisherige Insolvenz­verwalter in seinem Amt bleibt. Vielmehr wird auch ein Gläubiger­ausschuss bestellt, dessen Mitglieder den jeweiligen Insolvenz­verwalter kontrollieren und die Interessen der Anleger vertreten sollten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass qualifizierte Vertreter gewählt werden.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Die Hände in den Schoß zu legen, nachdem man als P&R-Investor das Formular an den Insolvenz­verwalter gesendet hat, ist eindeutig zu kurz gesprungen. Denn damit hat man erst einen kleinen Schritt getan, um an das Geld am Ende heranzukommen (= Insolvenz­quote). Wir setzen auf unser Insolvenz­monitoring.

Dabei geht es darum, alle Informationen – auch die, die uns bis jetzt noch nicht vorliegen – und den Antrag für unsere Mandanten so zu stellen, dass sie in die Pole-Position kommen. Eine Maßnahme, die sich eindeutig lohnt, denn es gibt einen drei­stelligen Millionen­betrag zu verteilen – vielleicht sogar mehr.

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