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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 26.03.2018

Insolvenz

P&R Container-Gruppe: Insolvenz von drei Unternehmen

Finanzbranche droht wohl größter Anlageskandal der Bundesrepublik Deutschland

Nicht gänzlich überraschend: drei der vier deutschen P&R-Gesellschaften haben in der 11. Kalender­woche einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenz­verfahrens gestellt. Die Signale standen schon seit einiger Zeit auf Sturm: Ab 2017 gab es kritische Medien­stimmen. Jetzt ist es amtlich: Insolvenz­anträge sind eingereicht worden.

Insolvenz­anträge sind nach Medien­informationen für folgende Firmen am 15. März 2018 beim Amtsgericht München eingereicht worden

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
  • P&R Gebraucht­container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
  • P&R Container Leasing GmbH

Zum vorläufigen Insolvenz­verwalter sind jeweils bestellt worden Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé und Rechtsanwalt Dr. Philip Heinle.

Was bedeutet der Insolvenzeröffnungsantrag für Anleger?

Die Container-Investoren stehen jetzt vor vollkommen veränderten Verhältnissen: Sie sind als Eigentümer der Blechboxen in vielen Fällen nicht Vertrags­partner der oben genannten Firmen. Wichtig ist es deshalb, sich in dem R&R-Firmen­geflecht eine Orientierung zu erhalten. Diese Konfrontation mit mehreren Firmen im Container­sektor mag für den einen oder anderen Investoren vollkommenes Neuland sein, ist aber nicht zu vermeiden und damit notwendig.

Containereigentümer sind Unternehmer – mit allen Chancen und Risiken

Da die Anleger als Eigentümer der Transport-Container gelten, haben sie ein großes Interesse, dass diese Blechboxen vermietet werden. Nur so spielen sie Geld ein. Die Investoren sind damit Unternehmer und tragen zwangs­läufig das unter­nehmerische Risiko. Sollte es an einem Miet­interessenten mangeln, so trifft den einzelnen Anleger unter Umständen ein harter Schlag, da er für die Kosten seines Anlage­objektes verantwortlich ist. Mit anderen Worten: Gibt es keine Mietein­künfte, dann droht die Ausgaben­seite zu explodieren – und diese Explosion kann ganz empfindlich in den Geldbeutel des Container­investors gehen. So führen z. B. Stand­gebühren im Einzelfall zu ganz persönlichen Nöten des einst stolzen Container­eigentümers. Dieses ist eine Heraus­forderung, die nicht jedermann selbst schultern kann.

Wer sicher gehen will, über alle Schritte informiert zu bleiben, sollte die kostenfreie Möglichkeit nutzen, den Newsletter für P&R-Anleger zu abonnieren; er berichtet für alle Interessierten über die aktuelle Lage und bietet Orientierung (https://pundr-anleger.de/newsletter-abo).

Was sind die ersten Schritte im Insolvenzverfahren?

Eine komplexe Aufgabe steht für die Insolvenz­verwalter an. Es werden die finanziellen Verflechtungen innerhalb der P&R Firmen­gruppe zu analysieren sein, sie reichen über den nationalen Tellerrand in die Schweiz und – wie für das Container­geschäft üblich – über die ganze Welt; gleich wohin der Container seine Reise antritt. Vermutlich erhalten Anleger von den Insolvenz­verwaltern dazu in naher Zukunft Post.

Können Anleger Ersatz fordern?

In vielen Fällen, die uns vorliegen, können wir den Interessenten sagen, dass es durchaus Sinn ergibt, Schadens­ersatz zu fordern. Da es darauf ankommt, wer das Container-Investment vertrieben hat, gibt es leider keine Antwort, die für alle gleichermaßen gilt. Eines ist deshalb sicher: Wenn es keine Standard­antwort gibt, ist individuelle Erst­beratung wichtig! Diese Option bieten wir ebenfalls kostenfrei an, wenn Sie uns anrufen (0 22 41 / 17 33 - 0) oder uns eine E-Mail senden (info@rechtinfo.de).

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Anleger der P&R dürften nach unserer Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte vor allem drei Dinge interessieren:

  • Erhalte ich mein investiertes Geld zurück?
  • Und wann wird das der Fall sein?
  • Wer ist dafür verantwortlich?

Darum ranken sich in Zukunft weitere Themen, die es sinnvoll erscheinen lassen, den Weg nicht alleine, sondern mit fachkundiger Begleitung zu gehen. Nutzen Sie unser Know-how im Kapital­anlage­segment und unsere Erfahrung im Umgang mit Insolvenz­verwaltern, die wir für Sie in die Waagschale werfen können. Denn schließlich vertreten wir Anleger nicht nur im Gerichts­saal, sondern auch z. B. in Gläubiger­ausschüssen mehrerer Insolvenz­verfahren.

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